Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1871 Er­geb­nis­se

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Wan­der­la­ger an­zei­gen

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Er­laub­nis zur Schau­stel­lung von Per­so­nen be­an­tra­gen

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Er­laub­nis zur Auf­stel­lung von Spiel­ge­rä­ten mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Für die gewerbsmäßige Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten ist eine Aufstellererlaubnis zum Aufstellen sowie Inbetriebnahme von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erforderlich, welche im gesamten Bundesgebiet gilt.

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Be­stä­ti­gung der Ge­eig­net­heit des Auf­stel­lungs­or­tes für Spiel­ge­rä­te mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Gewerbetreibende dürfen solche Geräte nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde den Aufstellungsort vorher schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung kann Auflagen enthalten, z. B. zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, Nachbarn oder aus Jugendschutzgründen (siehe Spielverordnung (SpielV)). Geldspielgeräte dürfen nur in Beherbergungsbetrieben, Schank- oder Speisewirtschaften mit Ausschank von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle, Spielhallen oder Wettannahmestellen der…

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Ver­an­stal­tung ei­nes an­de­ren ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen Spiels mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und…

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Erst­ma­li­ge Er­brin­gung grenz­über­schrei­ten­der Dienst­leis­tun­gen in re­gle­men­tier­ten Be­ru­fen an­zei­gen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 1. Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates Die antragstellende Person ist Staatsangehörige:r eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR. 2. Vorübergehend und gelegentliche Dienstleistungserbringung Die gewerbliche Tätigkeit wird in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausgeführt, also nicht auf Dauer. 3. Rechtmäßige Niederlassung im EU/EWR Herkunftsstaat Die antragstellende Person ist zur…

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Än­de­rung der grenz­über­schrei­ten­den Dienst­leis­tungs­er­brin­gung in re­gle­men­tier­ten Be­ru­fen an­zei­gen

Bestimmte Berufe unterliegen in Deutschland besonderen rechtlichen Regelungen. Diese nennt man reglementierte Berufe . Dazu gehören Berufe, für deren Ausübung bestimmte Berufsqualifikationen oder Erlaubnisse vorgeschrieben sind, zum Beispiel im Gesundheits-, Handwerks- oder Sicherheitsbereich. Wenn Sie einen solchen Beruf vorübergehend oder gelegentlich aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat oder der Schweiz heraus in Deutschland ausüben, müssen Sie Ihre Tätigkeit anzeigen…

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Fort­set­zung der Er­brin­gung grenz­über­schrei­ten­der Dienst­leis­tun­gen in re­gle­men­tier­ten Be­ru­fen an­zei­gen

Wenn Sie als Staatsangehörige:r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder als Staatsangehörige:r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz eine gewerbliche Tätigkeit, deren Aufnahme oder Ausübung nach deutschem Recht einen Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis voraussetzt und zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, haben Sie dies alle…

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Woh­nungs­ge­ber­be­stä­ti­gung aus­fül­len

Eine Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, das einen Ein-oder Auszug in eine bestimmte Wohnung einer Person bestätigt. Sie wird vom Wohnungsgeber ausgestellt, also in der Regel vom Vermieter, Eigentümer oder einer von diesem beauftragten Personen (z.B. Hausverwaltung). Die Bescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde an- oder abzumelden. Sie dient dazu, Scheinmeldungen zu verhindern und stelle die Korrektheit der Meldedaten sicher.

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Er­laub­nis zum Be­trei­ben ei­ner Spiel­hal­le be­an­tra­gen

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 S. 1 oder des § 33d Abs. 1 S. 1 dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Begriff der Spielhalle oder des ähnlichen Unternehmens setzt voraus, dass der Betrieb durch die räumliche Abgrenzung und die Art und Anzahl der Unterhaltungsspielgeräte oder der anderen Spiele…

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