Menschen spenden einander Trost , © AdobeStock_646436655_pressmaster

Be­stat­tun­gen in Bad Salz­uflen

Informationen zu Bestattungsarten, Friedhöfen, Grabstätten und gesetzlichen Regelungen

Der Umgang mit dem Tod ist ein schwieriges Thema, welchem zu Lebzeiten häufig nur wenig Beachtung geschenkt wird. Fast jeder Mensch kommt jedoch einmal in die Situation, sich um die Bestattung eines Angehörigen kümmern zu müssen und die wenigsten sind wirklich vorbereitet, wenn ein Sterbefall eintritt.

Den Hinterbliebenen verbleibt nach dem Tod eines Angehörigen nur wenig Zeit für alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit einer Bestattung zu treffen sind. Hinzu kommt die seelische Belastung angesichts der Endgültigkeit des Abschiednehmens.

Neben den mit dem Bestattungsinstitut zu regelnden Fragen (Sarg, Blumenschmuck, Traueranzeigen/ Karten, Trauerfeier, Leichenschmaus, Behördengänge etc.) ist eine Vielzahl von Festlegungen mit der Friedhofsverwaltung zu treffen:

  • Erd- oder Feuerbestattung?
  • Welcher Friedhof?
  • Ist eine vorhandene Grabstätte nutzbar? oder
  • Welche Grabart: Familien- oder Einzelgrab?
  • Sarg und Urne/ Urnen in einer Grabstätte?
  • Mit individueller Grabpflege, pflegefrei oder anonym?
  • Auswahl der Grabstätte auf dem Friedhof
  • Trauerfeier am Sarg oder ggf. zur Urnenbeisetzung?
  • Auf dem Friedhof oder an einem anderen Ort? 
  • Mit welchen städtischen Gebühren ist zu rechnen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, Kosten (auch Folgekosten) zu sparen?

Die Kürze der Zeit nach Eintritt eines Sterbefalles lässt eine umfassende Auseinandersetzung mit all diesen Fragen kaum zu. Deshalb bietet die Friedhofsverwaltung an, sich frühzeitig vor einem Todesfall umfassend beraten zu lassen, um so eine angemessene Bestattungsform für nahe Angehörige oder auch für sich selbst zu finden.

 

 

In­for­ma­tio­nen rund um Be­stat­tun­gen in Bad Salz­uflen

Städ­ti­sche Fried­hö­fe
  • Waldfriedhof Obernberg, Gröchteweg 104b**
  • Friedhof Rudolph-Brandes-Allee *
  • Friedhof Ahmsen, Am Schulweg
  • Friedhof Holzhausen, Alt Holzhauser Str. 29
  • Friedhof Hölsen, Hölser Sundern 25
  • Friedhof Lockhausen, Schötmarsche Str. 5
  • Friedhof Retzen, Wockenbrinkweg 10
  • Friedhof Werl-Aspe, Lockhauser Str. 8c
  • Friedhof Wülfer-Bexten, Wülfer Str.
  • Friedhof Wüsten, Berkenstr. 11 *

* Der Rat der Stadt Bad Salzuflen hat am 12.07.2017 beschlossen, die Friedhöfe Rudolph-Brandes-Allee und Wüsten zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der Nutzung zu entlassen.
Neuverkäufe von Nutzungsrechten sind nicht mehr gestattet. Urnenbestattungen können noch in den nächsten 10 Jahren (bis zum 24.08.2027) auf vorhandenen Wahlgräbern stattfinden. Die Nutzungsberechtigten von vorhandenen Wahlgrabstellen werden in ihren Rechten nicht eingeschränkt. Ehe- bzw. Lebenspartner können auf bereits erworbenen Wahlgrabstätten in Form einer Sarg- oder Urnenbeisetzung bestattet werden.

**Die Friedhofsflächen auf dem Friedhof Obernberg erfüllen nicht mehr die Anforderungen an die Verwesungseigenschaften. Daher wurde der Friedhof Obernberg für weitere Erdbestattungen gesperrt. Neue Nutzungsrechte werden dort nur noch für Urnenbeisetzungen vergeben, wobei eine biologisch abbaubare Überurne eingesetzt werden muss (s. Allgemeinverfügung vom 13.06.2024, öffentlich bekannt gegeben im Kreisblatt des Kreises Lippe, Nr. 39, vom 10.07.2024). 

Is­la­mi­sches Grab­feld

Auf dem Friedhof Werl-Aspe gibt es ein islamisches Grabfeld, dass eine Beisetzung nach traditionell islamischen Riten ermöglicht. Das Grabfeld wurde auf einer Fläche angelegt, die vorher noch nicht für Beisetzungen genutzt worden ist. Das Bestattungsgesetz NRW eröffnet die Möglichkeit einer sarglosen Bestattung, sodass auf Antrag eine Bestattung im Leinentuch erfolgen kann. Die islamische Tradition sieht zudem eine ewige Ruhezeit vor, die zunächst durch den Erwerb eines 30-jährigen Nutzungsrechtes gewährleistet wird. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich. Ein Gebetstisch aus Stahl mit einer Steinplatte dient nach islamischen Ritus dazu, Verstorbene ablegen zu können, damit die Trauergemeinde vor der eigentlichen Beisetzung die Totengebete sprechen kann. Ein Findling weist vor Ort auf das islamische Grabfeld hin.

Ord­nungs­be­hörd­li­che Be­stat­tung

Falls eine verstorbene Person keine Angehörigen hat oder diese nicht zu ermitteln sind, veranlasst die Stadtverwaltung die Bestattung

Kirch­li­che Fried­hö­fe
  • Friedhof Wüsten,
    Ev.-ref.-Kirchengemeinde, Vlothoer Str. 21, Tel. 05222 9629558
  • Friedhof Büxten,
    Gemeinde-Büro Lockhausen-Ahmsen, Tel. 05222 7720
  • Funeke Friedhof,
    Ev.-ref.-Kirchengemeinde Schötmar, Schloßstr. 33, Tel. 05222 81446
  • Werrefriedhof,
    Ev.-ref.-Kirchengemeinde Schötmar, Schloßstr. 33, Tel. 05222 81446
  • Friedhof Herforder Str.,
    Ev.-Kirchengemeinde, Von-Stauffenberg-Str. 3, Tel. 05222 959763
  • Friedhof Bergkirchen,
    Ev.-luth. Kirchengemeinde, Bergkirchen 54, Tel. 05266 1850
  • Jüdischer Friedhof Schötmar, Oerlinghauser Str.
  • Jüdischer Friedhof Bad Salzuflen, Werler Str.
    Landesverband der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe K. d. ö. R., Prinz-Friedrich-Karl-Str. 12, 44135 Dortmund, Tel. 0231 528495
Klein­tier­fried­hof

Der Nächste befindet sich in 32049 Herford-Schwarzenmoor, Senderstr., Tel. 05221 23377

Ge­büh­ren

Individuell nach Bestattungsart

Un­ter­la­gen

Die benötigten Unterlagen bringt der Bestatter mit