Das Bild zeigt eine Comutertastatur mit der Aufschrift "Digital accessibility" auf einer Taste.

Bar­rie­re­frei­heit

Erklärung zum Umsetzungsstand

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, ihre Internetangebote barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2016/2102. In Nordrhein-Westfalen gelten hierzu das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW, §§ 10–10e) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW).

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Bad Salzuflen unter auf www.stadt-bad-salzuflen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise barrierefrei. Sie erfüllt viele Anforderungen der BITVNRW, weist jedoch noch Barrieren auf. Dazu zählen unter anderem:

  • PDF-Dokumente, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind
  • Einzelne interaktive Inhalte, die nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind
  • Teilweise unzureichende Kontraste oder Alternativtexte

Wir arbeiten daran, diese Barrieren schrittweise zu beseitigen.

Im Jahr 2021 wurde eine Barrierefreiheitsprüfung in Form eines Easy Checks durchgeführt. Dieser basiert auf einem reduzierten Prüfkatalog der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C und dient einer ersten Einschätzung zur Barrierefreiheit. Geprüft wurden 10 zentrale Kriterien.  Ein umfassenderes Prüfverfahren zur Barrierefreiheit ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.06.2021 erstellt und zuletzt am 30.06.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Barriere entdeckt oder möchten uns Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website geben? Dann kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder nutzen unseren Anliegenmelder.

webmaster@bad-salzuflen.de

Anliegenmelder

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich (maximal sechs Wochen) zu bearbeiten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erhalten oder mit der Antwort unzufrieden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Diese vermittelt im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 10d BGG NRW.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de oder über die Internetseite www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Eye-Able Assist ein- und ausblenden

Unsere Website nutzt die Software Eye-Able, um eine barriere-reduzierte Ansicht zu ermöglichen. Das Menü lässt sich über das Eye-Able-Icon oder per Tastenkombination „ALT + 1“ öffnen. Wird Eye-Able ausgeblendet, kann es am PC mit „ALT + 1“ und über „Eye-Able wieder anzeigen“ erneut eingeblendet werden. Falls dies nicht funktioniert, muss der LocalStorage im Browser gelöscht werden. Auf mobilen Geräten ist ein erneutes Einblenden nur durch Löschen des LocalStorage möglich.

Klicken Sie hier, um Eye-Able wieder anzuzeigen


hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Kommunalwahl 2025.

 

Hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Integrationsratswahl 2025.