Das Bild zeigt eine Comutertastatur mit der Aufschrift "Digital accessibility" auf einer Taste.

Bar­rie­re­frei­heit

Erklärung zum Umsetzungsstand

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für Internetpräsenz der Stadt Bad Salzuflen auf www.stadt-bad-salzuflen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Bad Salzuflen ist bemüht, ihre Internetseite www.stadt-bad-salzuflen.de im Einklang mit den oben genannten Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Internetseite ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) teilweise vereinbar.

Derzeit findet ein Audit zur Überprüfung der Barrierefreiheit auf www.stadt-bad-salzuflen.de statt. Der Bericht dazu wird voraussichtlich im August 2021 vorliegen. Aus den Ergebnissen werden Handlungsempfehlungen zu technischen und inhaltlichen Anpassungen erarbeitet. Noch bestehende Barrieren sollen anschließend mit Hilfe einer Prioritätenliste soweit möglich sukzessive abgebaut werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.06.2021 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 01.06.2021

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.

webmaster@bad-salzuflen.de

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal sechs Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de oder über die Internetseite www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

das Abkochgebot ist für das gesamte Stadtgebiet Bad Sazuflen aufgehoben (Stand 23.09.2023)

Das Gesundheitsamt hat die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ im gesamten Stadtgebiet jetzt aufgehoben. Die regelmäßigen und umfangreichen Probeentnahmen der letzten Tage bestätigen, dass das Trinkwasser in Bad Salzuflen nun wieder keimfrei ist und damit uneingeschränkt für alle Zwecke des täglichen Gebrauchs geeignet ist.


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