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Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb von Bad Salzuflen, die Veränderung des Angebotes (der Ware/n oder Tätigkeiten), die Namensänderung z.B. durch Eheschließung/Scheidung sowie Änderungen des Firmennamens ist der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post, E-Mail oder Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.
Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- das staatliche Amt für Arbeitsschutz.
Verwaltungsgebühren:
ZAHLUNGSART
Gewerbeummeldung und baurechtliche Zulässigkeit der Betriebsstätte
Vor Aufgabe einer Gewerbeummeldung (Erweiterung der Tätigkeit und/oder Verlegung der Betriebsstätte innerhalb der Stadt Bad Salzuflen) sind Sie verpflichtet, auch die baurechtliche Zulässigkeit nach dem Bauordnungs- sowie dem Planungsrecht zu prüfen. Das Planungsrecht regelt, auf welchen Grundstücken gewerbliche Nutzungen erlaubt sind. Im Bauordnungsrecht sind unter anderem der Brandschutz und die Eignung von Räumen als Arbeits- und Aufenthaltsraum geregelt. Für Beratungen sowie weiteren Informationen zu diesen rechtlichen Bestimmungen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Bauordnungsbehörde der Stadt Bad Salzuflen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Sie sind bereits in Bad Salzuflen als Gewerbetreibender mit einem angemeldeten Gewerbebetrieb in Bad Salzuflen erfasst.
Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb von Bad Salzuflen oder
Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
Der Name ändert sich (durch Eheschließung/Scheidung) - bei juristischen Personen durch Umfirmierung
Grundsätzlich notwendig sind:
bei schriftlicher Gewerbe-Anmeldung per Fax oder Post:
bei Gewerbe-Anmeldung online über das Wirtschaftsservice-Portal.NRW:
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:
Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:
Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften oder Vereinen:
Bei Firmen in Gründung:
Bei ausländischen juristischen Personen:
Bei Handwerksbetrieben:
Handwerkskarte oder Nachweis über die Eintragung im
durch die Handwerkskammer.
Die Eintragung in der Handwerksrolle können Sie elektronisch über das Wirtschafts.Service.Portal.NRW beantragen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe:
bei Anmeldung der Tätigkeiten An- und Verkauf von
ist ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde vorzulegen.
Innerhalb von 1-4 Werktagen bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufgabe einer Gewerbemeldung
Das Formular zur Gewerbeummeldung ausfüllen (online oder vor Ort erhältlich).
Einreichen der Unterlagen beim Gewerbeamt (per Brief, E-Mail oder Fax).
Nach Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung über die Ummeldung und den Gebührenbescheid per Post.
Falls die Ummeldung abgelehnt wird, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Die genauen Schritte finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung.