Gewerbesteuer

Details

Die Gewerbesteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Bad Salzuflen geltenden Hebesatzes (496 v.H.).

Der Steuermessbetrag oder Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) wird durch die Finanzämter in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.

Der Rat der Stadt Bad Salzuflen beschließt, mit welchem Hebesatz des vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrages oder Zerlegungsanteils, die Gewerbesteuer erhoben wird.

Gewerbesteuerfreibeträge setzt das Finanzamt fest.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. fällig.

Kosten

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Bad Salzuflen beträgt 496 Prozent.

Hinweise

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat laufen Ihre wiederkehrenden Zahlungen automatisch. Jetzt SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Unterlagen

keine

Aufgrund der aktuellen Wetterlage musste der Umweltdienstleister PreZero am heutigen Montag, 26.01.2026, die Touren abbrechen.

Die Abfuhr der Container (770l & 1100l) wird bis Samstag, 31.01.2026, nachgeholt.