Hund steuerlich abmelden
Details
Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr halten, muss die Hundesteuer bei der Stadt Bad Salzuflen abgemeldet werden. Gründe für die Abmeldung können der Tod des Hundes, die Abgabe an eine andere Person oder der Wegzug aus Bad Salzuflen sein. Die Abmeldung stellt sicher, dass die Steuerpflicht beendet wird und keine weiteren Gebühren berechnet werden.
Für die Abmeldung im Bürgerservice können Sie das vollständig ausgefüllte Abmeldeformular (siehe Antragsformulare) an hundesteuer@bad-salzuflen.de senden.
Alternativ können Sie Ihren Hund auch persönlich im Bürgerservice abmelden.
Für die persönliche Abmeldung Ihres Hundes ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
Es entstehen für Sie keine Kosten.
Sollte ein Restguthaben bestehen, wird dieses beim Absetzungsbescheid berücksichtigt und zurückerstattet. Bei einem hinterlegtem SEPA-Mandat erfolgt die Rückerstattung automatisch.
Hinweise
Bei einem Umzug in eine andere Kommune müssen Sie Ihren Hund separat abmelden.
Ist Ihr Hund nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW ordnungsrechtlich angemeldet worden, muss zusätzlich zur Abmeldung im Bürgerservice eine ordnungsrechtliche Abmeldung erfolgen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Fachdienst Ordnungswesen.
Bei einer geänderten Bankverbindung teilen Sie diese bitte der Zahlungsabwicklung mit.
Mit der steuerlichen Abmeldung des Hundes müssen Sie die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Bad Salzuflen (Bürgerservice) zurückzugeben.
Fristen
Die Steuerpflicht endet für den Halter mit Ablauf des Monats, in dem der Hund verstorben, verzogen, abhandengekommen oder abgegeben wurde. Der Hundehalter hat daher den Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Bad Salzuflen abzumelden.
Unterlagen
ausgefülltes Formular zur Hundesteuer-Abmeldung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihren Hund persönlich, schriftlich oder per E-Mail im Bürgerservice ab.
Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
Geben Sie die Hundesteuermarke zurück.
Nach Prüfung der Angaben erhalten Sie eine Bestätigung über die Abmeldung.
Rechtsgrundlagen
§ 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen
§ 10 Landeshundegesetz NRW (Rasseliste)
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Hundesteuerabmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.