Hund steuerlich abmelden

Details

Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr halten, muss die Hundesteuer bei der Stadt Bad Salzuflen abgemeldet werden. Gründe für die Abmeldung können der Tod des Hundes, die Abgabe an eine andere Person oder der Wegzug aus Bad Salzuflen sein. Die Abmeldung stellt sicher, dass die Steuerpflicht beendet wird und keine weiteren Gebühren berechnet werden.

Für die Abmeldung im Bürgerservice können Sie das vollständig ausgefüllte Abmeldeformular (siehe Antragsformulare) an hundesteuer@bad-salzuflen.de senden.

Alternativ können Sie Ihren Hund auch persönlich im Bürgerservice abmelden.

Für die persönliche Abmeldung Ihres Hundes ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

  • Tod des Tieres,
  • Verlust des Tieres,
  • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
  • Abgabe des Tieres ins Tierheim
  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Kosten

Es entstehen für Sie keine Kosten.

Sollte ein Restguthaben bestehen, wird dieses beim Absetzungsbescheid berücksichtigt und zurückerstattet. Bei einem hinterlegtem SEPA-Mandat erfolgt die Rückerstattung automatisch.

Hinweise

  • Bei einem Umzug in eine andere Kommune müssen Sie Ihren Hund separat abmelden.

  • Ist Ihr Hund nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW ordnungsrechtlich angemeldet worden, muss zusätzlich zur Abmeldung im Bürgerservice eine ordnungsrechtliche Abmeldung erfolgen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Fachdienst Ordnungswesen.

  • Bei einer geänderten Bankverbindung teilen Sie diese bitte der Zahlungsabwicklung mit.

  • Mit der steuerlichen Abmeldung des Hundes müssen Sie die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Bad Salzuflen (Bürgerservice) zurückzugeben.

Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

Fristen

Die Steuerpflicht endet für den Halter mit Ablauf des Monats, in dem der Hund verstorben, verzogen, abhandengekommen oder abgegeben wurde. Der Hundehalter hat daher den Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Bad Salzuflen abzumelden.

Unterlagen

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteuer-Abmeldung

Bei Tod des Hundes: 

  • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

  • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
  • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

Bei Abgabe ins Tierheim: 

  • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

  • Um-/Anmeldebestätigung

In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Melden Sie Ihren Hund persönlich, schriftlich oder per E-Mail im Bürgerservice ab.

  2. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

  3. Geben Sie die Hundesteuermarke zurück.

  4. Nach Prüfung der Angaben erhalten Sie eine Bestätigung über die Abmeldung.

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
  • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
  • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
  • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

Rechtsgrundlagen

§ 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen

§ 10 Landeshundegesetz NRW (Rasseliste)

Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Hundesteuerabmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.