Hun­de­steu­er­ab­mel­dung

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Die Steuerpflicht endet für den Halter mit Ablauf des Monats, in dem der Hund verstorben, verzogen, abhandengekommen oder abgegeben wurde. Der Hundehalter hat daher den Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Bad Salzuflen abzumelden. Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Bad Salzuflen (Bürgerservice) zurückzugeben. 

Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einem Umzug in eine andere Kommune den Hund abmelden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Abmeldung von der Steuer nicht automatisch mit der Ummeldung des Hundehalters.

Hinweis: Ist Ihr Hund nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW ordnungsrechtlich angemeldet worden, muss zusätzlich zur Abmeldung im Bürgerservice eine ordnungsrechtliche Abmeldung erfolgen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Fachdienst Ordnungswesen.

Für die Abmeldung im Bürgerservice können das vollständig ausgefüllte Abmeldeformular an hundesteuer@bad-salzuflen.de senden.

Alternativ können Sie einen Termin im Bürgerservice vereinbaren und persönlich vorsprechen.

Die Hundesteuerpflicht für den Halter endet in folgenden Situationen:

1. Tod des Hundes

► Die Steuerpflicht erlischt am letzten Tag des Monats, indem der Hund verstirbt (ggfs. Bescheinigung des Tierarztes beifügen).

2. Veräußerung oder Abgabe

► Die Steuerpflicht erlischt am letzten Tag des Monats, indem der Hund verkauft oder übertragen wird (bitte Kauf- oder Abgabevertrag in Kopie beifügen).

3. Verlust des Hundes

► Falls der Hund abhandenkommt, erlischt die Steuerpflicht am Ende des Monats in dem der Verlust des Tieres auftritt.

4. Halterwechsel (auch innerhalb der Familie)

► Es ist eine Abmeldung, sowie eine neue Anmeldung auf die andere Person erforderlich.

5. Wegzug in eine andere Stadt/Gemeinde

► Wenn der Hundehalter aus Bad Salzuflen wegzieht, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des Monats, in den der Umzug fällt.

6. Umzug innerhalb Bad Salzuflen

► Bitte teilen Sie beim Termin zur Ummeldung dem Sachbearbeiter mit, dass auch ein oder mehrere Hunde mit umziehen. 

GEBÜHREN
Bei einer ordnungsgemäßen Hundesteuerabmeldung fallen keine Gebühren an. Sollte ein Restguthaben bestehen, wird dieses beim Absetzungsbescheid berücksichtigt und zurückerstattet. Bei einem hinterlegtem SEPA-Mandat erfolgt die Rückerstattung automatisch. Bei einer geänderten Bankverbindung teilen Sie diese bitte der Zahlungsabwicklung mit (siehe Link).

 

Folgen verspäteter Abmeldung: 

Sollte eine Abmeldung nicht innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgen, wird ein Bußgeld erhoben.

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen

Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

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Abmeldeformular
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Fach­dienst 33 - Bür­ger­ser­vice - Hun­de­steu­er

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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