Ih­re Such­an­fra­ge nach "fach­dienst ord­nungs­we­sen" er­gab 210 Er­geb­nis­se

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Mit­wir­kungs­pflicht Zweit­woh­nungsteu­er wahr­neh­men

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen, die im Stadtgebiet genutzt werden. Eine Nebenwohnung ist ein Wohnraum, der nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend bewohnt wird. Die Anmeldung erfolgt zunächst bei der Bürgerberatung als „Nebenwohnung Bad Salzuflen“. Im Anschluss prüft der Fachdienst Steuern und Beteiligungen, ob eine Steuerpflicht besteht. Hierfür erhalten Sie eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer sowie einen Erläuterungsbogen, die ausgefüllt…

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Heim­er­zie­hung

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Druck­ent­wäs­se­rung, Stö­rung

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Ster­be­fall­be­ur­kun­dung

Sterbefallbeurkundung

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Er­zie­hungs­bei­stand­schaft

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Ge­burts­be­ur­kun­dung

Geburtsbeurkundung

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der Fachdienst Ordnungswesen ist am Freitag, 20. Juni 2025 aufgrund von Umbauarbeiten nicht im Rathaus anwesend.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Ihre Anliegen per E-Mail an ordnungsamt@bad-salzuflen.de zu richten oder sich telefonisch zu melden.

Die telefonische Erreichbarkeit ist zu den üblichen Öffnungszeiten sichergestellt. Ebenso ist die Tagbereitschaft für PsychKG-Einsätze erreichbar.

Der Fachdienst ist ab Montag (23. Juni 2025) wieder zu den üblichen Zeiten erreichbar.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.