Namensänderung beantragen
Details
Es besteht die Möglichkeit, dass ihr Vor- oder Familienname geändert wird. Eine Namensänderung beim Standesamt kann nur in bestimmten Fällen erfolgen.
Mögliche Namensänderungen können sein:
Wiederannahme eines früher geführten Familiennamens z. B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
Angleichung eines Namens an das deutsche Recht (oft nach Einbürgerung) z. B. Ablegung des Vatersnamens
Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
Einbenennung eines Kindes
Namenserteilung
Neusortierung der bestehenden Vornamen
Anschlusserklärungen
Kosten
Die Beurkundung einer Namenserklärung kostet 21,00 Euro.
Die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung kostet 9,00 Euro.
Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.
Hinweise
Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist die Namensänderungsbehörde beim Kreis Lippe zuständig.
Voraussetzungen
Für die erklärende Person muss das deutsche Namensrecht maßgeblich sein. Deutsches Namensrecht gilt für:
deutsche Staatsangehörige
Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
heimatlose Ausländer*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Asylberechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
anerkannte ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Unterlagen
Die zur Abgabe der Erklärung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen der erklärenden Person. Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital kontaktieren.
Für die Abgabe der Erklärung benötigen Sie in jedem Fall:
Einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit nach Einreichung der Unterlagen 2-3 Wochen.
Verfahrensablauf
Kontaktieren Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital.
Sie werden durch ein*e der Mitarbeiter*innen beraten, welche Dokumente für die gewünschte Namensänderung erforderlich sind.
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
Ein*e der Mitarbeiter*innen prüft die Unterlagen und bereitet die Beurkundung der Namenserklärung vor.
Ein*e der Mitarbeiter*innen meldet sich zur Terminvereinbarung bei Ihnen.
Ein*e der Mitarbeiter*innen beurkundet in Ihrer Anwesenheit die Namenserklärung.
Rechtsgrundlagen
Die Beurkundung einer Namenserklärung richtet sich nach den §§ 41 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG). Je nach Erklärung außerdem noch nach folgenden Rechtsgrundlagen:
Art. 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB),
Art. 48 EGBGB,
§ 94 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG),
nach § 1355 BGB,
§ 1616 ff. BGB