Kraft­fahr­zeug um­mel­den bei Um­zug in­ner­halb des Kreis­ge­bie­tes

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei Umzug ist das Fahrzeug umzumelden.

Bei Umzug innerhalb des Kreises Lippe kann die Bürgerberatung bei der Wohnsitzanmeldung auch die Adresse im Kfz-Schein ändern.

Für juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder der Dienststelle zuständig.

GEBÜHREN
11,10 Euro für die Adressänderung im Kfz-Schein

UNTERLAGEN

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
    bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Firmeninhabers
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten

Links

Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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