Wohn­sitz an­mel­den

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Es besteht Meldepflicht. Innerhalb von zwei Wochen muss der Wohnsitz folgender Personen angemeldet werden:

  • Personen, die innerhalb Deutschlands umziehen.
  • Personen, die aus dem Ausland nach Bad Salzuflen umgezogen sind.

Es ist eine ausgefüllte und unterschriebene Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen.

GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

UNTERLAGEN

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
  • Familienbuch oder Geburtsurkunde (nur sofern gleichzeitig ein neuer Personalausweis/Pass beantragt wird)

BESONDERHEITEN
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde anmelden.

BEARBEITUNGSZEIT
Keine Antragsfrist

Links

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Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
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Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur An-/Ummeldung eines Kindes
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Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

KONTAKT

TELEFON
+49 5222 952-444
FAX
+49 5222 952-173
EMAIL
buergerservice@bad-salzuflen.de

das Abkochgebot ist für das gesamte Stadtgebiet Bad Sazuflen aufgehoben (Stand 23.09.2023)

Das Gesundheitsamt hat die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ im gesamten Stadtgebiet jetzt aufgehoben. Die regelmäßigen und umfangreichen Probeentnahmen der letzten Tage bestätigen, dass das Trinkwasser in Bad Salzuflen nun wieder keimfrei ist und damit uneingeschränkt für alle Zwecke des täglichen Gebrauchs geeignet ist.


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