Wohnsitz anmelden

Details

Jede Person, die nach Bad Salzuflen zieht ist gesetzlich verpflichtet, den Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen im Bürgerservice anzumelden. Die Anmeldung des Wohnsitzes ist Voraussetzung für viele behördliche Angelegenheiten, wie z. B. die Ausstellung von Ausweisdokumenten.

Die Anmeldung des Wohnsitzes ist grundsätzlich persönlich vorzunehmen.

Bei der Anmeldung ist eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung des Eigentümers / Wohnungsgebers vorzulegen (siehe Downloads).

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

Es entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.

Hinweise

  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.

  • Für Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, ist eine zusätzliche Anmeldung bei der Ausländerbehörde (siehe weiterführende Links) erforderlich.

  • Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • Eine Abmeldung bei der Zuzugswohnung ist nicht erforderlich - dies erfolgt automatisiert.

Fristen

Die Frist zur Anmeldung beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung.

Voraussetzungen

  • tatsächlicher Einzug in eine Wohnung in Bad Salzuflen

Unterlagen

  • Identitätsdokument (Heimatpass, Personalausweis oder Reisepass)

    Wichtig: Nur die Vorlage eines Aufenthaltstitels ist nicht ausreichend!

  • Wohnungsgeberbescheinigung

  • gegebenenfalls Familienbuch oder Geburtsurkunde, falls kein Ausweisdokument vorliegt

  • im Vertretungsfall: ausgefüllter Meldeschein + formlose Vollmacht

  • gegebenenfalls KFZ-Schein (nur bei Umzug innerhalb des Kreises Lippe)

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung in Bad Salzuflen erfolgt sofort im Termin.

Verfahrensablauf

  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice.

  2. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.

  3. Die Anmeldung wird vor Ort bearbeitet und Ihre Daten werden im Melderegister erfasst.

  4. Bei deutschen Ausweisdokumenten: Die Adresse auf Ihrem Personalausweis wird aktualisiert.

  5. Sie erhalten eine schriftliche Meldebestätigung.

Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

Weiterführende Informationen

Auf Antrag kann eine Übermittlungssperre eingerichtet werden, sodass an bestimmte Stellen und Institutionen (z. B. Parteien und Wählergruppen oder Adressbuchverlage) keine Daten weitergegeben werden dürfen (siehe Antragsformulare).