Wohn­sitz an­mel­den

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Es besteht Meldepflicht. Innerhalb von zwei Wochen muss der Wohnsitz folgender Personen angemeldet werden:

  • Personen, die innerhalb Deutschlands umziehen.
  • Personen, die aus dem Ausland nach Bad Salzuflen umgezogen sind.

Es ist eine ausgefüllte und unterschriebene Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen.

GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

UNTERLAGEN

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
  • Familienbuch oder Geburtsurkunde (nur sofern gleichzeitig ein neuer Personalausweis/Pass beantragt wird)

BESONDERHEITEN
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde anmelden.

BEARBEITUNGSZEIT
Keine Antragsfrist

Links

Down­load

Meldeschein (im Vertretungsfall)
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Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
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Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur An-/Ummeldung eines Kindes
als PDF

Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

KONTAKT

TELEFON
+49 5222 952-444
FAX
+49 5222 952-173
EMAIL
buergerservice@bad-salzuflen.de