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Hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Integrationsratswahl 2025.
Wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist erst gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat.
Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!
50,00 Euro
Zahlungsart
Überweisung
Kurzer, formloser Antrag (auch per E-Mail oder Fax) mit
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)