Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt zwei Funktionen:

  • Sie ist eine Bestätigung der Stadt Bad Salzuflen, ob die Firma oder die Person in Bad Salzuflen steuerlich geführt wird.
  • Mit ihr können sich Firmen oder Personen bestätigen lassen, dass sie ihre Gewerbesteuern, und/oder Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung) bisher immer fristgerecht gezahlt haben.

Der formlose Antrag ist persönlich, schriftlich oder telefonisch möglich.

Benötigt wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Beispiel für die:

  • Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr
  • Teilnahme an der Ausschreibung öffentlicher Aufträge

GEBÜHREN
10,00 Euro

UNTERLAGEN


  • Personalausweis
  • Kassenzeichen des Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides

BEARBEITUNGSZEIT
keine

Fach­dienst Steu­ern und Be­tei­li­gun­gen

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

NAME
Frau A. Hartmann
ETAGE / ZIMMER
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