hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Kommunalwahl 2025.
Hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Integrationsratswahl 2025.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit und zeigt, dass Gewerbesteuer, Grundsteuer und die weiteren Grundbesitzabgaben stets fristgerecht beglichen wurden. Sie bestätigt ebenfalls, ob eine Firma oder Person steuerlich in Bad Salzuflen erfasst ist.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben, die vorab zu entrichten ist.
Die Beantragung erfolgt formlos und ist schriftlich oder telefonisch möglich.
Name/Firmenname
Anschrift
Kassenzeichen des Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides
Ein Tag nach Zahlungseingang.
Antragsstellung
Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Ausfertigung der Bescheinigung
Versand der Bescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur im Original mit Unterschrift und Dienstsiegel gültig.