Sterbeurkunde beantragen

Details

Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formaten erhalten:

  • DIN A4

  • DIN A5

  • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)

  • Beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Sterberegister mit Hinweisteil

Kosten

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde

  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde mit gleichem Bearbeitungsgang

  • Gebührenfrei für Urkunden für Rentenzwecke

Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.

Hinweise

Sie haben die Möglichkeit die Urkunde(n) digital oder per Post zu beantragen. Bitte fügen Sie dem Schreiben die erforderlichen Unterlagen bei.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen ab 16 Jahren:

  • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person,

  • Lebenspartner*in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der verstorbenen Person,

  • direkte Vorfahren und Nachkommen der verstorbenen Personen in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Enkelkinder),

  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen,

  • andere Personen (z. B. Tanten oder Onkel) können eine Urkunde nur bei glaubhaftem Nachweis eines rechtlichen Interesses beantragen (z. B. Schreiben des Nachlassgerichts).

Unterlagen

Für die Beantragung benötigen Sie:

  • Einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

  • Bei Beantragung oder Abholung durch eine*n Vertreter*in:

    • Schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,

    • einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) der berechtigten Person,

    • einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) des Vertreters/ der Vertreterin

  • Bei Geschwistern:

    • Einen Nachweis des berechtigten Interesses

  • Für andere Personen oder Institutionen:

    • Einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses (z. B. Schreiben vom Nachlassgericht, Grundbucheintrag etc.)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 1–2 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Beantragen Sie die Urkunde(n) mit den erforderlichen Nachweisen digital oder per Post.

  2. Nach Bearbeitung meldet sich ein*e der Mitarbeiter*innen bei Ihnen zur Vereinbarung eines Abholtermins oder Sie erhalten die gewünschte(n) Urkunde(n) samt Rechnung per Post.

Rechtsgrundlagen

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden richtet sich nach den §§ 62 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG).