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Der Fischereischein berechtigt Sie, in in Nordrhein-Westfalen zu angeln. Sie können ihn bei der Stadt Bad Salzuflen beantragen. Voraussetzung ist das Bestehen der Fischereiprüfung.
Der Fischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden.
Der Jugendfischereischein kann für Personen zwischen dem 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Dieser ermöglicht das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
8,00 Euro Jugendfischereischein
16,00 Euro Jahresfischereischein
48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
Die Gebühr kann in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Auf Antrag kann ab dem 01. Dezember des Vorjahres bereits ein Fischereischein für das Folgejahr ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Fischereischein in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis genutzt werden muss.
Der Antrag (siehe Downloads) kann bereits vorab oder vor Ort im Bürgerservice ausgefüllt werden.
Vollendung des 14. Lebensjahres
Bestehen der Fischerprüfung
Passbild in Papierform
Fischereiprüfungszeugnis
Identitätsdokument (Heimatpass, Personalausweis oder Reisepass)
Im Vertretungsfall: formlose Vollmacht + Identitätsdokument der bevollmächtigten Person.
Die Bearbeitung und Ausstellung eines Fischereischeins erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.
Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.
Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
Der Fischereischein wird Ihnen im Termin ausgehändigt.
Runderlass: Muster und Gebühren für Fischereischeine
§ 31 Landesfischereigesetz
Nähere Informationen zum Ablegen der Fischerprüfung erhalten Sie beim Kreis Lippe (siehe weiterführende Links).