Wohn­sitz ab­mel­den

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Ist  bei Wegzug in einen anderen Wohnort im Bundesgebiet nicht erforderlich. In der neuen Gemeinde ist jedoch ein Anmeldung notwendig.

Wer ins Ausland umzieht oder eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) ersatzlos aufgibt, muss sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich, schriftlich (nur per Briefpost) oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Außerdem ist die Abmeldung auch elektromisch über das Bürgerservice-Portal (siehe Links) möglich. Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nicht rechtswirksam und deshalb nicht zulässig.

 

GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

UNTERLAGEN

  • bei persönlicher Erklärung
    Personalausweis
  • bei schriftlicher Erklärung
    formloser aber unterschriebener Brief
  • bei Erklärung durch Vertreter
    Vollmacht und
    Personalausweise der abzumeldenden und der bevollmächtigten Person

 

BEARBEITUNGSZEIT
Keine Bearbeitungsfrist

Links

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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
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Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

KONTAKT

TELEFON
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FAX
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buergerservice@bad-salzuflen.de