Wohnsitz ins Ausland abmelden
Details
Wer den Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen aufgibt und ins Ausland verzieht, ist verpflichtet, sich vor dem Wegzug bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche im Voraus erfolgen. Die Abmeldung kann online oder persönlich erfolgen.
Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Für die persönliche Abmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Online-Dienste
Kosten
Für die Abmeldung ins Ausland entstehen Ihnen keine Kosten.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Abmeldung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Fristen
Frühestens: Eine Woche vor dem Auszug
Spätestens: Zwei Wochen nach dem Auszug
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen
Absicht, dauerhaft ins Ausland zu ziehen
Unterlagen
Bei Nutzung des Online-Dienstes:
Identitätsdokument
Bei persönlicher Vorsprache:
Identitätsdokument der abzumeldenden Person im Original
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Option 1: Online-Dienst "Abmeldung ins Ausland"
Füllen Sie das Online-Formular zur Abmeldung aus.
Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und nimmt die Abmeldung aus Bad Salzuflen im Melderegister vor.
Das Melderegister wird aktualisiert.
Sie erhalten eine schriftliche Abmeldebestätigung.
Option 2: persönliche Vorsprache
Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerservice.
Sprechen Sie persönlich mit den erforderlichen Unterlagen vor.
Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und händigt Ihnen die Bestätigung aus.
Das Melderegister wird aktualisiert.
Sie erhalten eine schriftliche Abmeldebestätigung im Termin.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)