Ih­re Such­an­fra­ge nach "sat­zung" er­gab 86 Er­geb­nis­se

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Sond­er­sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen über die Er­he­bung von Bei­trä­gen für die stra­ßen­bau­li­che Maß­nah­me "La­ge­sche Stra­ße" vom 19.12.2016 vom 19.12.2016

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Öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung der Fern­wär­me­sat­zung Stadt Bad Salzuflen legt Vorranggebiete fest

Vermieter*innen sind für ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Heizungszustand verantwortlich

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Ge­büh­ren­sat­zung für die Ab­was­ser­be­sei­ti­gung, die Ent­sor­gung von Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen, die Ab­fall­ent­sor­gung und die Stra­ßen­rei­ni­gung in der Stadt Bad Salz­uflen - gül­tig ab 01.01.2024 vom 13.12.2012

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Ab­was­ser­be­sei­ti­gungs­sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen vom 27.12.2021

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Ge­büh­ren­sat­zung für die Ab­was­ser­be­sei­ti­gung, die Ent­sor­gung von Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen, die Ab­fall­ent­sor­gung und die Stra­ßen­rei­ni­gung in der Stadt Bad Salz­uflen - gül­tig bis 31.12.2023 vom 13.12.2012

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Ver­gnü­gungs­steu­er­er­klä­rung ab­ge­ben

Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören: Gewerbliche Tanzveranstaltungen Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen). Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen…

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Ver­fah­rens­be­stim­mun­gen Hier die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren einsehen

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Be­nut­zungs­sat­zung für die In­an­spruch­nah­me von städ­ti­schen Ge­mein­schafts­räu­men vom 08.09.2025

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Fern­wär­me­sat­zung

Fernwärmesatzung

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Ge­büh­ren­sat­zung für die Fried­hö­fe der Stadt Bad Salz­uflen vom 03.12.1987

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aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.