Ih­re Such­an­fra­ge nach "sat­zung" er­gab 88 Er­geb­nis­se

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Sond­er­sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen über die Er­he­bung von Bei­trä­gen für die stra­ßen­bau­li­che Maß­nah­me "La­ge­sche Stra­ße" vom 19.12.2016 vom 19.12.2016

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Zwei Fernwärmerohre, © Stock.adobe.com - fefufoto

Öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung der Fern­wär­me­sat­zung Stadt Bad Salzuflen legt Vorranggebiete fest

Vermieter*innen sind für ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Heizungszustand verantwortlich

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Ge­büh­ren­sat­zung für die Ab­was­ser­be­sei­ti­gung, die Ent­sor­gung von Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen, die Ab­fall­ent­sor­gung und die Stra­ßen­rei­ni­gung in der Stadt Bad Salz­uflen - gül­tig ab 01.01.2024 vom 13.12.2012

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Ab­was­ser­be­sei­ti­gungs­sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen vom 27.12.2021

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Ge­büh­ren­sat­zung für die Ab­was­ser­be­sei­ti­gung, die Ent­sor­gung von Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen, die Ab­fall­ent­sor­gung und die Stra­ßen­rei­ni­gung in der Stadt Bad Salz­uflen - gül­tig bis 31.12.2023 vom 13.12.2012

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Ver­gnü­gungs­steu­er­er­klä­rung ab­ge­ben

Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören: Gewerbliche Tanzveranstaltungen Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen). Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen…

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Be­nut­zungs­sat­zung für die In­an­spruch­nah­me von städ­ti­schen Ge­mein­schafts­räu­men vom 08.09.2025

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Ver­fah­rens­be­stim­mun­gen Hier die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren einsehen

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Fern­wär­me­sat­zung

Fernwärmesatzung

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Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes räumen die Bushaltestellen am Ostertor., © Stadt Bad Salzuflen

Räum­dienst Sicher durch den Winter

Der Winterdienst der Stadt Bad Salzuflen ist bei Schnee und Glätte frühzeitig unterwegs. Informieren Sie sich über Einsatzzeiten, Prioritäten beim Räumen sowie Ihre eigenen Verpflichtungen als Grundstückseigentümer.

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