Ortsrecht

Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung.

Sond­er­sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen über die Er­he­bung von Bei­trä­gen für die stra­ßen­bau­li­che Maß­nah­me "La­ge­sche Stra­ße" vom 19.12.2016

vom 19.12.2016

 

Präambel

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen in seiner Sitzung am 14.12.2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Auf die Beitragsberechnung und –erhebung für die straßenbauliche Maßnahme „Lagesche Straße“ ist die „Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 17.08.2010 -Straßenbaubeitragssatzung“ mit den nachfolgenden Änderungen anzuwenden.

§ 2

Der in § 4 Straßenbaubeitragssatzung geregelte „Anteil der Stadt und der Beitragspflichtigen am Aufwand“ wird für Hauptverkehrsstraßen in Absatz (3) Nr. 3. wie folgt geändert:

  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Fahrbahn von 30 v. H. in 15 v. H,
  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Gehwege von 70 v. H. in 35 v. H,
  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Parkstreifen von 70 v. H. in 35 v. H,
  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Radwege von 30 v. H. in 15 v. H,
  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Beleuchtung von 50 v. H. in 25 v. H.

§ 3

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. November 2015 in Kraft.


Fundstelle / veröffentlicht

KrBl. Lippe Nr. 68 vom 27.12.2016, S. 977