
Abfallgebühr
Die Stadt Bad Salzuflen erhebt Abfallentsorgungsgebühren. Mit diesen Gebühren werden die Kosten für die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen sowie weitere Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft gedeckt.
Wie setzen sich die Abfallgebühren zusammen?
Die Abfallentsorgungsgebühr besteht aus zwei Bestandteilen:
- Grundgebühr je Haushalt bzw. je Betrieb
- Behältergebühr, die sich nach Art, Größe, Anzahl der Abfallbehälter sowie dem Leerungsrhythmus richtet.
Die jeweils gültigen Gebührensätze sind in der Gebührensatzung der Stadt Bad Salzuflen festgelegt.
Wer ist gebührenpflichtig?
Gebührenpflichtig sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer eines angeschlossenen Grundstücks. Den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern gleichgestellt sind unter anderem:
- Erbbauberechtigte,
- Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer,
- Nießbrauchberechtigte sowie
- sonstige dinglich Nutzungsberechtigte.
Welche Leistungen sind in den Abfallgebühren enthalten?
Die Abfallgebühren finanzieren die Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung. Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung und Entleerung der Abfallbehälter,
- Sammlung und Transport der Abfälle,
- Verwertung und Beseitigung der Abfälle,
- Sperrmüllabfuhr,
- Sammlung von Elektroaltgeräten und Batterien,
- Schadstoffsammlung sowie
- weitere gesetzlich übertragene Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft.
Die Stadt Bad Salzuflen arbeitet hierbei mit dem Abfallwirtschaftsverband Lippe zusammen.
Änderung der Abfallbehälter
Ändert sich die Anzahl der Personen im Haushalt oder verändert sich das Abfallaufkommen dauerhaft, kann eine Anpassung des Behältervolumens erforderlich sein.
Änderungen von Abfallbehältern können bei der Stadt Bad Salzuflen beantragt werden.
Satzungen und weitere Informationen
Rechtsgrundlag für die Erhebung der Abfallgebühren ist die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Salzuflen.