Elternbeiträge für Kindertagespflege
1. Allgemeines Für einen Kindertagespflegeplatz werden vom Jugendamt Beiträge erhoben. Sie richten sich nach dem Jahreseinkommen der/des im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils. Nach der Einkommensüberprüfung wird über die Höhe und Fälligkeit ein Bescheid zugesandt. Ohne Einkommensnachweis ist der höchste Beitrag zu zahlen. Maximal jedoch bis zur Höhe der Aufwendungen für das Kindertagespflegegeld. Für die von den Eltern oder der Tagespflegeperson gewählten Ferienzeiten ist der…