Grundsicherung beantragen
Voraussetzungen sind: - Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in der Bundesrepublik Deutschland, - die Regelaltersgrenze ist erreicht (Eintritt in die Regelaltersrente) oder - das 18. Lebensjahr ist vollendet und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z. B. Leistungen nach dem SGB II, auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen Sie diese zunächst ausschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist. Neben…