Ord­nungs­recht­li­che An­mel­dung von Hun­den

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Haltungsanzeige für einen großen Hund

Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter oder ein Gewicht von 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie die Hundehaltung anzeigen.
benötigt werden:

- Anzeige nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW
- Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
- Nachweis über die Microchipkennzeichnung
Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
 

Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund

Für Hunde folgender Rassen ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
American Staffordshire Terrier / Bullterrier
Pittbull Terrier / Staffordshire Bullterrier
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

benötigt werden:
- Anzeige und Antrag nach § 4 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW
-Sachkundenachweis
-Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag bei der Bürgerberatung)
-Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen
-Nachweis über die Microchipkennzeichnung
Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung
Volljährigkeit
Die antragstellende Person (Halter/in) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
Hier müssen Sie nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern.
Die Prüfung erfolgt vor Ort durch den Fachdienst Ordnungswesen.
 

Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen

Für Hunde folgender Rassen ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino
Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Rottweiler / Tosa Inu
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

benötigt werden:
- Anzeige und Antrag nach § 4 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag bei der Bürgerberatung)
- Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
- Nachweis über die Microchipkennzeichnung
Im Rahmen der Mikrochipung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Volljährigkeit
Die antragstellende Person (Halterin / Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
Hier müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern.
Die Prüfung wird vor Ort durch den Fachdienst Ordnungswesen vorgenommen.
 

Sonderregelung für Hunde der Rasse Old English Bulldog

Aufgrund der aktuellen Regelungen ist für Hunde der Rasse Old English Bulldog und Kreuzungen dieser Hunde mit anderen Rassen eine Phänotypbestimmung durch einen amtlichen Tierarzt im Land NRW durchzuführen und nachzuweisen. Eine Einstufung von Hunden dieser Rasse in eine der oben genannten Kategorien (gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen, große Hunde) ist sodann durch die Ordnungsbehörde entsprechend dieser Phänotypbestimmung durchzuführen.
 

Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und -halter

Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.

Prüfung beim Veterinäramt des Kreises Lippe
Zur Sachkundeprüfung beim Veterinäramt können Sie sich anmelden:

Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
unter der Telefonnummer 05231/622250.

Durchgeführt werden die Prüfungen in der Regel nach Terminvereinbarung.

Sachkunde für gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden.

Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen
Auch diese Prüfung können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen oder bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle.

Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)
Sie können den Nachweis durch die Sachkundebescheinigung von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erbringen.

 

GEBÜHREN
Für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz NRW wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben. Die Gebühren bewegen sich zwischen 30 und 100 Euro.

Die Gebühren für die Anmeldung eines Hundes nach § 11 Landeshundegesetz NRW (große Hunde) betragen 25 Euro.

UNTERLAGEN
Anzeigevordruck
Sachkundenachweis
Haftpflichtversicherungsnachweis
Nachweis über die Micochipkennzeichnung

BEARBEITUNGSZEIT
3 - 6 Wochen

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Landeshundegesetz NRW

Down­load

Anzeige nach § 11 Abs.1 LHundG NRW
als PDF

Merkblatt zum Landeshundegesetz NRW
als PDF

Antrag auf Befreiung vom Maulkorbzwang nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW
als PDF

Anzeige und Antrag nach § 4 Abs. 1 LHundG NRW
als PDF

Fach­dienst Ord­nungs­we­sen, Ab­tei­lung Recht

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

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