hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Kommunalwahl 2025.
Hier finden Sie die Wahlergebnispräsentation zur Integrationsratswahl 2025.
Voraussetzungen für den Leistungsbezug:
Die Leistung umfasst:
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.
Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so sind auch Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern als vorrangige Sicherungsmöglichkeit zu prüfen.
keine
Die Bearbeitungszeit ist unmittelbar abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers.
Für die Anspruchsprüfung und -bearbeitung werden folgende weiteren Unterlagen benötigt:
Speziell im Einzelfall werden benötigt:
Welche Unterlagen und Nachweise in der persönliche Situation erforderlich sind, sollte jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen der Sozialverwaltung abklärt werden.
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers/der Antragstellerin.