Mitwirkungspflicht bei Flächenüberprüfung Niederschlagswassergebühr wahrnehmen

Details

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Niederschlagswassergebühr für Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Diese Gebühr dient der Finanzierung der Entwässerung und richtet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz abfließt.

Gebührenpflichtig sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Grundstücke. Grundlage für die Berechnung ist die Quadratmeterzahl der abflusswirksamen Flächen, die auf Anforderung durch die Eigentümer angegeben oder, falls nicht möglich, durch die Gemeinde geschätzt wird.

Eine Reduzierung der Gebühren ist möglich:

  • 50 % Ermäßigung für dauerhaft begrünte Dachflächen oder mit Ökopflaster befestigte Flächen.

  • 100 % Ermäßigung, wenn das Grundstück vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit ist und kein Wasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.

Kosten

Hinweise

Als angeschlossen gelten auch Flächen, von denen Wasser aufgrund des natürlichen Gefälles indirekt ins Kanalnetz gelangt.

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Fristen

  • Eigentümer sind verpflichtet, Änderungen der Flächen innerhalb von zwei Monaten der Stadt mitzuteilen.

Unterlagen

  • Formular zur Flächenberechnung

  • Nachweis über wasserdurchlässige Pflaster oder Begrünungen (bei Ermäßigungen)

Verfahrensablauf

  1. Die Stadt fordert Grundstückseigentümer zur Mitteilung der Flächen auf bzw. die Grundstückseigentümer melden eigenstängig Ihre Flächenänderungen.

  2. Eingereichte Angaben werden geprüft. Bei fehlenden Angaben erfolgt eine Schätzung.

  3. Die Gebührenbescheide werden auf Grundlage der berechneten Flächen erstellt.

Rechtsgrundlagen

Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung, die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen

Rechtsbehelf

Falls Sie mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die genauen Details finden Sie im Bescheid.

Die Entsorgung der gelben Tonnen in der KW 5 (26.01.2026 – 01.02.2026) war in allen Bezirken nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.