Nebenwohnung an- oder abmelden

Details

Das An- oder Abmelden einer Nebenwohnung ist notwendig, wenn Sie eine Nebenwohnung in Bad Salzuflen beziehen oder diese nicht länger nutzen. Als Nebenwohnung gilt jede Wohnung, die zusätzlich zum Hauptwohnsitz genutzt wird.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung in Bad Salzuflen erfolgt nicht automatisch und muss daher entweder bei der Meldebehörde des Haupt- oder des Nebenwohnsitzes erfolgen.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Hinweise

Bei einer Anmeldung mit Nebenwohnung in Bad Salzuflen wird in der Regel die Zweitwohnungssteuer erhoben. Wenn die Nebenwohnung innerhalb des Kurgebietes liegt, wird zusätzlich der entsprechende Kurbeitrag fällig.

Fristen

zwei Wochen nach Ein- bzw. Auszug

Voraussetzungen

Unterlagen

  • Identitätsdokument (Heimatpass, Personalausweis oder Reisepass)

  • im Vertretungsfall: ausgefüllter Meldeschein + formlose Vollmacht

  • nur bei der Anmeldung: Wohnungsgeberbescheinigung (von der oder dem Wohnungsgeber*in bzw. Eigentümer*in auszufüllen)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung einer An- bzw. Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.

Verfahrensablauf

  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice.

  2. Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Termin vor.

  3. Die An- bzw. Abmeldung der Nebenwohnung wird vor Ort bearbeitet und Ihre Daten werden im Melderegister aktualisiert.

  4. Sie erhalten eine schriftliche Meldebestätigung.

  5. Ihre Daten werden zur Prüfung der Erhebung der Zweitwohnungssteuer an den Fachdienst Steuern und Beteiligungen weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Weiterführende Informationen

Bei einer Abmeldung der Nebenwohnung in Bad Salzuflen erfolgt die Mitteilung über die Abmeldung an die Meldebehörde der Hauptwohnung automatisch.