Ih­re Such­an­fra­ge nach "sat­zung" er­gab 86 Er­geb­nis­se

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Rechts­ver­ord­nung über die Bil­dung von Schul­ein­zugs­be­rei­chen für die öf­fent­li­chen Grund­schu­len der Stadt Bad Salz­uflen vom 24. Mai 2019

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Vor­kaufs­recht und sa­nie­rungs­recht­li­che Ge­neh­mi­gung

Vorkaufsrecht und sanierungsrechtliche Genehmigung

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Zu­stän­dig­keits­ord­nung der Stadt Bad Salz­uflen vom 15.12.2021

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Be­nut­zungs­ord­nung für das Ar­chiv der Stadt Bad Salz­uflen vom 22.03.1991

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Richt­li­ni­en der Stadt Bad Salz­uflen über die För­de­rung von Kin­dern in Kin­der­ta­ges­pfle­ge ge­mäß So­zi­al­ge­setz­buch Ach­tes Buch (SGB VIII) - Kin­der- und Ju­gend­hil­fe vom 01.08.2020

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Ge­stal­tungs­richt­li­nie für Son­der­nut­zun­gen auf öf­fent­li­chen Flä­chen im his­to­ri­schen Stadt­kern Bad Salz­uflen vom 01.04.2015

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aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.