Ortsrecht

Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung.

Rechts­ver­ord­nung über die Bil­dung von Schul­ein­zugs­be­rei­chen für die öf­fent­li­chen Grund­schu­len der Stadt Bad Salz­uflen

vom 24. Mai 2019

Präambel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Anlage zu § 2 der Rechtsverordnung vom 24. Mai 2019
Fundstelle / veröffentlicht
Änderungsverlauf

 

Präambel

Auf Grund des § 84 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2002 (GV. NRW. S. 102) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994 S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen in seiner Sitzung am 22. Mai 2019 die nachfolgende Rechtsverordnung beschlossen;

§ 1

Für jede öffentliche Grundschule, deren Träger die Stadt Bad Salzuflen ist, wird ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich gebildet.

§ 2

Die räumliche Abgrenzung der Schuleinzugsbereiche der in § 1 genannten Schulen ergibt sich aus dem dieser Rechtsverordnung als deren Bestandteil beigefügten „Verzeichnis über die Abgrenzung der Schuleinzugsbereiche für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Bad Salzuflen“.

§ 3

Sofern Straßennamen geändert werden, treten die neuen Straßenbezeichnungen nach Ihrer Bekanntmachung an die Stelle der bisherigen Straßennamen.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft.


Anlage zu § 2 der Rechtsverordnung vom 24. Mai 2019

Die Gebiete der Schuleinzugsbereiche sind wie folgt abgegrenzt:

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Ahornstraße
Südlicher Teil des Ortsteils Salzuflen; Begrenzung im Nordwesten durch die zum Schuleinzugsbereich der Grundschule Elkenbreder Weg gehörenden Straßen: Werler Straße, Brüderstraße und Parkstraße bzw. Kurpark; Abgrenzung im Nordosten gegenüber dem Schuleinzugsbereich der Grundschule Wüsten durch die zum Bezirk der Grundschule Ahornstraße gehörenden Straßen: Bleichstraße, Wenkenstraße (bis einschl. Hausnummern 38/49), Waldstraße (bis Beetstraße), Asenburgstraße, Unter den Buchen. Aus dem Ortsteil Schötmar der nordöstlich der Wasserfuhr gelegene Bereich der Walhallastraße sowie die Straßen: Bergstraße, Grünstraße, Asenberger Heide, Am Asenberg, Tiefer Grund.

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Elkenbreder Weg
Westlicher Teil des Ortsteils Salzuflen zwischen Stadtgrenze und folgender östlicher Begrenzung: Linie Salze/Kurpark sowie die zum Schuleinzugsbereich dieser Schule gehörenden Straßen Parkstraße, Brüderstraße, Werler Straße.

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Schötmar Kirchplatz
Aus dem Ortsteil Schötmar das Gebiet zwischen B239 und der Linie Lagesche Straße/Schloßstraße (Schloßstraße nur die ungeraden Hausnummern) sowie die Siedlung Kattenbrink/Lindemannsheide und das Industriegebiet zwischen B239 und Werre und beide Seiten der Ostwestfalenstraße. Aus dem Ortsteil Werl-Aspe das Wohngebiet Knon, Grüner Sand, und zwar bis an die Linie B 239/Einmündung Lohheide - Zufluß der Bega in die Werre heranreichend.

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Holzhausen Ortsteil Holzhausen
Ortsteile Retzen (ohne Wohnplatz Bergkirchen), Papenhausen und der komplette Ortsteil Grastrup-Hölsen, außer Kattenbrink/Lindemannsheide.

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Schötmar Wasserfuhr
Ortsteil Schötmar, soweit nicht den Schuleinzugsbereichen der Grundschulen Ahornstraße, Schötmar Kirchplatz und Knetterheide zugeordnet. Ortsteil Ehrsen-Breden, ausgenommen die Häuser des Wohnplatzes Hollenstein (Schuleinzugsbereich der Grundschule Wüsten).

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Lockhausen
Ortsteile Biemsen-Ahmsen und Lockhausen. Aus dem Ortsteil Werl-Aspe den Wohnplatz Werl beiderseits der B 239 einschl. der in diesem Ortsmittelpunkt gelegenen Häuser des Mühlenbrinkes; eine Abgrenzung gegenüber dem Schuleinzugsbereich der Grundschule Schötmar-Kirchplatz bildet die Linie B 239/Einmündung Lohheide - Zufluss der Bega in die Werre. Die Wohnplätze Kriegerheide/Ellernbrede, Bexterlau/Steinheide und die südlich der Ostwestfalenstraße liegenden Wohnplätze des Ortsteils Wülfer-Bexten sind vollständig dem Schuleinzugsbereich der Grundschule Lockhausen zugeordnet.

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Knetterheide
Ortsteil Werl-Aspe und Wülfer-Bexten, soweit nicht den Schuleinzugsbereichen Schötmar-Kirchplatz (Knon/Grüner Sand) oder Lockhausen (Werl Dorf/Kriegerheide/Bexterlau/Wohnplätze Ortsteil Wülfer-Bexten südlich der Ostwestfalenstraße) zugeordnet. Begrenzung im Nordosten = B 239 von Einmündung Lohheide bis Werrebrücke (Feuerwache); Begrenzung im Südosten = Werre von B 239 (Feuerwache) bis zur Feuerwache. Die so miterfassten Gebiete des Ortsteiles Schötmar werden diesem Schuleinzugsbereich zugeordnet.

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wüsten
Ortsteil Wüsten, die zum Wohnplatz Hollenstein gehörenden Häuser aus dem Ortsteil Ehrsen-Breden sowie Wohnplatz Bergkirchen. Östliches Wohngebiet des Ortsteiles Salzuflen, soweit nicht dem Schuleinzugsbereich der Grundschule Ahornstraße zugeordnet; Wohnplatz Schwaghof.


Fundstelle / veröffentlicht

KrBl. Lippe Nr. 32 vom 11.06.2019, S. 438 - 439
KrBl. Lippe Nr. 37 vom 11.07.2202, S. 460 - 462
KrBl. Lippe Nr. 42 vom 10.10.2023, S. 519 - 520

Änderungsverlauf

Die Satzung beinhaltet folgende Änderungen:

  • 1. Änderungssatzung v. 04.07.2022 KrBL. Lippe Nr. 37 vom 11.07.2022, S. 460-462. Die Änderungssatzung tritt zum 01.08.2022 in Kraft.
  • 2. Änderungssatzung v. 28.09.2023 KrBL. Lippe Nr. 42 vom 10.10.2023, S. 519-520. Die Änderungssatzung tritt zum 01.08.2024 in Kraft