Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1748 Er­geb­nis­se

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Bau­ge­neh­mi­gung be­an­tra­gen

Eine Baugenehmigung wird zum Beispiel benötigt für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau) und die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung).

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Wohn­sitz ins Aus­land ab­mel­den

Wer den Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen aufgibt und ins Ausland verzieht, ist verpflichtet, sich vor dem Wegzug bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche im Voraus erfolgen. Die Abmeldung kann online oder persönlich erfolgen. Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Für die persönliche Abmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

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Son­der­nut­zung

Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzung liegt vor, sobald Straßen oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr genutzt werden. Folgende Nutzungen sind unter anderem hiervon betroffen: ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN GEWERBLICHER ART Warenauslagen und gewerbliche Spielgeräte, mobile Werbeträger, freistehende Überdachungen (z.B. Sonnenschirme),…

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Kampf­mit­tel­über­prü­fung be­an­tra­gen

Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Auch bei genehmigungsfreien Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.

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VHS-An­mel­dung

Anmeldung mit Angabe von Namen, Anschrift, Telefon, Kursus-Nr. und Bankverbindung: persönlich in der VHS-Geschäftsstelle, per E-Mail, Brief-Post, Telefon, Telefax über das Internet : Kurssuche und direkte Anmeldung bei www.vhs-badsalzuflen.de . Anmeldebestätigung Für die Belegung der Kursusplätze ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen entscheidend. Persönlich abgegebene Anmeldungen und übersandte Anmeldungen werden dabei gleichwertig behandelt. Nur bei einer…

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Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis ver­län­gern

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis über die anerkannte Behinderung und die zugehörigen Rechte. Sie können die Verlängerung im Bürgerservice beantragen, wenn Ihr aktueller Ausweis abläuft. Die Verlängerung wird direkt in Ihren bestehenden Ausweis eingetragen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat, so können Sie den Antrag ebenfalls im Bürgerservice stellen. Die Zusendung des neuen…

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Mit­wir­kungs­pflicht Zweit­woh­nungsteu­er wahr­neh­men

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen, die im Stadtgebiet genutzt werden. Eine Nebenwohnung ist ein Wohnraum, der nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend bewohnt wird. Die Anmeldung erfolgt zunächst bei der Bürgerberatung als „Nebenwohnung Bad Salzuflen“. Im Anschluss prüft der Fachdienst Steuern und Beteiligungen, ob eine Steuerpflicht besteht. Hierfür erhalten Sie eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer sowie einen Erläuterungsbogen, die ausgefüllt…

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Bau­stel­le ein­rich­ten

Zur Wahrung der Verkehrssicherheit im Baustellenbereich ist die Erstellung, Prüfung oder Genehmigung von Verkehrszeichenplänen sowie eine verkehrsrechtliche Genehmigung zu beantragen. Der Antrag kann von dem bauausführenden Unternehmen, den Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen und Behörden gestellt werden.

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Miet­spie­gel

Der qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Orientierungshilfe, um die Miethöhe einer Wohnung im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren. Ortsüblich ist die Miete, die in Bad Salzuflen für Wohnungen gleicher Größe, Wohnlage, Bauweise, Ausstattung und Beschaffenheit im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und den Bestimmungen des BGB §§ 558 ff. erstellt. Gültig ist…

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Ge­wer­be um­mel­den

Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb von Bad Salzuflen, die Veränderung des Angebotes (der Ware/n oder Tätigkeiten), die Namensänderung z.B. durch Eheschließung/Scheidung sowie Änderungen des Firmennamens ist der Gewerbemeldestelle anzuzeigen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben. Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post, E-Mail oder Online über das …

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