Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1721 Er­geb­nis­se

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Stra­ßen­aus­bau­bei­trag

Wenn die Stadt Bad Salzuflen öffentliche Straßen, Wege und Plätze erneuert, erweitert und verbessert, werden für die hierfür entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge erhoben. Die Höhe des individuellen Straßenbaubeitrages richtet sich nach der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Diese wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf. Einen Teil der Kosten trägt die Stadt Bad Salzuflen. Dieser Anteil ist abhängig von der…

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Ka­nal­an­schluss­bei­trag

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt den einmaligen Kanalanschlussbeitrag, um damit die durchschnittlichen Kosten für die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des öffentlichen Kanalnetzes zu decken. Daneben entstehen Kosten für den Grundstücksanschluss. Das ist das Leitungsstück vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze. Der Kanalanschlussbeitrag wird erhoben, wenn ein Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt wird und an die städtische Kanalisation angeschlossen werden kann…

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Kos­ten­er­stat­tungs­bei­trag für Aus­gleichs­maß­nah­men

Durch das Aufstellen von Bebauungsplänen und den damit verbundenen Neubau von Gebäuden und Straßen greift der Mensch in die Umwelt ein. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass dies - entweder auf den Eingriffsflächen, also den Baugrundstücken selbst oder auf sonstigen Flächen - ausgeglichen werden soll. Grundsätzlich sind die Maßnahmen zum Ausgleich vom jeweiligen Vorhabenträger (z.B. Bauherrn) durchzuführen. Die Herstellung der Ausgleichsfläche auf sonstigen Flächen übernimmt die Stadt…

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Bau­last ein­tra­gen

Alle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschliessung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein. Baulasten werden…

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Bau­last be­aus­kunf­ten

Alle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschließung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein. Wer ein…

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Bau­last lö­schen

Wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist erst gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat. Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!

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Grund­stücks­tei­lung ge­neh­mi­gen

Die Teilung eines bebauten Grundstücks benötigt für ihre Wirksamkeit eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigt diese Genehmigung nicht.

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Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Bildung von Eigentumswohnungen benötigt. Die Ausgabe erfolgt zusammen mit dem genehmigten (= gesiegelten) Aufteilungsplan. Für die Abgeschlossenheit muss innerhalb jeder Wohnung eine Wasserver- und entsorgung, eine Kochgelegenheit und ein WC vorhanden sein.

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Schü­ler­fahrt­kos­ten

Was sind Schülerfahrkosten? Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, dem/der Schüler*in zumutbare Art der Beförderung zur Schule und zurück notwendig entstehen. Rechtsgrundlage ist die Schülerfahrkostenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SchfkVO). Wer trägt die Schülerfahrkosten? Schülerfahrkosten werden vom Schulträger der jeweils besuchten Schule übernommen. Der Schulträger für die Schulen in Bad Salzuflen ist die Stadt Bad Salzuflen. Der Schulträger…

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Räum­dienst

Die Straßenwinterwartung unterscheidet sich auf Gehwegen und Fahrbahnen : Den Gehweg vor seinem Grundstück muss der Anlieger von Schnee freihalten und mit abstumpfenden Mitteln ohne Salz bestreuen. Nur in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) ist Salz erlaubt. Nach 20:00 Uhr ist gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr muss Schnee unmittelbar nach Ende des…

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