Denkmalrechtliche Erlaubnis
Rudolph-Brandes-Allee 14, 32105 Bad SalzuflenFür Änderungen an und in Denkmälern sowie deren näherer Umgebung und bei Bauten in Denkmalbereichen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Veränderung ist jede Tätigkeit, die den bestehenden Zustand abändert, auch wenn es sich lediglich um Renovierungen handelt. Beispiele: Teilabbruch, Umgestaltung der Fassade, Anbringung von Schutzverkleidung, Auftragen eines neuen Verputzes oder Anstriches, Dachdeckung, Änderung der Fenster, Änderung des Grundrisses, Einbau einer Heizungsanlage.
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben wird die denkmalrechtliche Erlaubnis zusammen mit der Baugenehmigung erteilt. Bei genehmigungsfreien Vorhaben wird sie gesondert ausgestellt und ist vor Baubeginn einzuholen. Die denkmalrechtliche Erlaubnis ist gebührenfrei. Liegt keine denkmalrechtliche Erlaubnis vor, können die Baumaßnahmen stillgelegt bzw. der Rückbau gefordert werden. Für unerlaubte und von der erteilten Erlaubnis abweichende Ausführungen kann eine Geldbuße festgesetzt werden.
Zur Beschleunigung des Baugenehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahrens empfiehlt sich schon im Vorfeld die rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Unteren Denkmalbehörde. So lassen sich unnötige Arbeiten und Verzögerungen durch die Nachforderung fehlender Unterlagen vermeiden und in Sonderfragen des historisch fach- und materialgerechten Umganges mit dem Baudenkmal können frühzeitig Lösungen gefunden werden, die sowohl die denkmalpflegerischen Belange als auch die Wünsche der Eigentümer ausreichend berücksichtigen.
GEBÜHREN
gebührenfrei
UNTERLAGEN
Antragsformulare, siehe unten