So­zi­al­pass

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Personen mit geringem Einkommen (zum Beispiel Sozialhilfe oder Bürgergeld) haben die Möglichkeit in verschiedenen städtischen Einrichtungen Ermäßigungen zu bekommen. Sie müssen hierfür Ihr Einkommen in der Sozialverwaltung des Fachdienstes Soziales nachweisen.

Bei positiver Entscheidung wird ein Sozialpass, sogenannte "Grüne Karte", als Berechtigungsnachweis ausgestellt.

Der Sozialpass berechtigt auch zum Einkauf bei der Bad Salzufler Tafel. Diese entscheidet allerdings selbst über die Aufnahme von Neukunden, abhängig von den eigenen Kapazitäten.

Zudem gilt der Sozialpass auch als Nachweis zum Erhalt einer Kundenkarte für das MobiTicket (Sozialticket) im kreisweiten Nahverkehr.

GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

UNTERLAGEN

  • Leistungsbescheid über den Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungen, Kriegsopferfürsorge
    oder
  • Unterlagen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse

BEARBEITUNGSZEIT
Sofern möglich, werden die Pässe sofort ausgestellt. Bei umfangreicheren Prüfungen kann die Ausstellung 1-2 Tage dauern.

Fachdienst Soziales, Abteilung Sozialverwaltung

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

IHRE ANSPRECHPARTNER

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Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Bad Sal­zu­fler Ta­fel e.V.

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Oerlinghauser Straße 26
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Sa 09:00 - 13:00 Uhr (Interessenten und Anlieferung) Mo und Do 14:00 - 16:00 Uhr (Lebensmittelausgabe)

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