Beratung für Fachkräfte bei Kindeswohlgefährdung
Für Personen mit beruflichem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen
Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben gemäß § 8b des Achten Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft oder eine andere erfahrene Fachkraft.