Führerschein umtauschen
Details
Der Umtausch Ihres alten Führerscheins in den neuen EU-Führerschein ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nach einem gestaffelten Zeitplan. Ziel ist es, ein einheitliches Format in der gesamten Europäischen Union zu schaffen. Der EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig und wird ohne erneute Prüfung ausgestellt.
Die Antragsstellung ist online (kostengünstiger) über den Online-Dienst des Kreises Lippe oder persönlich im Bürgerservice möglich.
Für die persönliche Beantragung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
Option 1: Online-Beantragung
26,50 €
Die Gebühr ist bei Abholung in der Führerscheinstelle des Kreises Lippe bargeldlos zu zahlen.
Option 2: persönliche Beantragung
32,80 Euro
zusätzlich 8,00 Euro, wenn Sie das Passfoto im Bürgerservice erstellen lassen möchten.
Die Gebühr ist bei Antragstellung im Bürgerservice in Bar oder per EC-Karte zu zahlen.
Hinweise
Die Befristung des Führerscheins betrifft nur das Dokument und berührt nicht Ihre Fahrerlaubnis.
Anträge auf Grund von Namensänderungen können nur beim Kreis Lippe gestellt werden.
Fristen
Die Frist für den Umtausch hängt vom Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins ab.
Die einzelnen Umtauschfristen erfahren Sie unter den weiterführenden Links.
Voraussetzungen
gültige Fahrerlaubnis
Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen
Unterlagen
Option 1: Online-Beantragung
Bild/Scan des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung)
Bild/Scan des aktuellen EU-Kartenführerscheines
Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
Bild/Scan der Unterschrift (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
Option 2: persönliche Beantragung
bisheriger Führerschein
aktuelles biometrisches Passbild
Hinweis: Das Passbild kann auch digital im Bürgerservice erstellt werden.
Identitätsdokument (Heimatpass, Personalausweis oder Reisepass)
Ab Vollendung des 50. Lebensjahres und Beantragung der beschränkten Klasse CE: Ärztliches und Augenärztliches Gutachten
Gegebenenfalls:
Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (nur für Klasse T)
Nur erforderlich beim Umtausch des Papierführerscheins: Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann bei der ausstellenden Führerscheinbehörde beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 8 Wochen.
Verfahrensablauf
Option 1: Online-Beantragung
Besuchen Sie das Serviceportal des Kreises Lippe unter Umtausch in EU-Fuehrerschein / Onlinedienste OWL
Authentifizieren Sie sich mittels BundID sowie eID-Login.
Machen Sie alle notwendigen Eingaben.
Nach Absenden des Antrags wird Ihr EU-Führerschein erstellt.
Sie erhalten eine E-Mail zur Abholung
Holen Sie Ihren neuen EU-Führerschein in der Führerscheinstelle ab und begleichen die Gebühr.
Option 2: persönliche Beantragung
Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
Ihre Daten werden aufgenommen und der neue Führerschein beantragt.
Ihr bisheriger Führerschein wird eingezogen und zusammen mit dem Antrag an die Führerscheinstelle geschickt.
Sie erhalten eine vorübergehende Bescheinigung, mit der Sie Ihre Fahrerlaubnis nachweisen können. Diese ist nur im INLAND gültig.
Der neue EU-Führerschein wird Ihnen innerhalb von 4 bis 8 Wochen per Einwurfeinschreiben zugeschickt.
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
3. EU-Führerscheinrichtlinie
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Weiterführende Informationen
Für eine Verlängerung der alten Klasse 2 ab Vollendung des 58. Lebensjahres wird eine Einzelfallprüfung der Führerscheinstelle des Kreises Lippe vorgenommen.