Füh­rer­schein um­tau­schen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Man muss zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis unterscheiden. Die Fahrerlaubnis ist das Recht, ein Fahrzeug zu führen. Der Führerschein ist lediglich das Dokument, mit dem diese Fahrerlaubnis nachgewiesen wird. Alle ab 19.01.2013 ausgegebenen Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig. Alle vor diesem Stichtag ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das gilt auch für die bis zu dem Stichtag ausgestellten Kartenführerscheine.  Insbesondere bei den „ganz alten“ Dokumenten, also dem grauen und rosa-farbenen Führerscheinen wird jedoch ein früherer Umtausch empfohlen. Das gilt besonders dann, wenn Auslandsreisen unternommen oder Mietwagen gebucht werden.

Achtung:  Die Befristung des Führerscheins betrifft nur das Dokument und berührt nicht die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T sind nach wie vor unbefristet.

Ein sofortiger Umtausch ist aber bei Verlängerung der alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 für Lastkraftwagen (s.u.), bei Ausstellung des Internationalen Führerscheins, bei Beantragung der Fahrerkarte oder bei Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheins, z. B. für Taxen oder Busse notwendig.

GEBÜHREN
30,40 Euro

UNTERLAGEN

  • bisherige Fahrerlaubnis 
  • biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ärztliches und Augenärztliches Gutachten bei Führerscheinklasse 2 und 3 beschränkte Klasse CE (ab 50 Jahren)

Gegebenenfalls:

  • ärztliche Bescheinigungen
  • Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (nur für Klasse T)
  • Karteikartenabschrift

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Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

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Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

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