Un­ter­su­chungs­be­rech­ti­gungs­schein zur Vor­la­ge beim Arzt

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Jugendliche dürfen bei Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor vom Arzt untersucht worden sind (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber dar über eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Ist der jugendliche Arbeit nehmer bei einer eventuellen Nachuntersuchung immer noch unter 18 Jahren, muss dem Arbeitgeber erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden.

Sinn und Zweck der Untersuchungen ist zu verhindern, dass Jugendliche mit Arbei ten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.

Der Antrag kann auch durch ein Elternteil gestellt werden. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.

Die Jugendlichen können den die Untersuchung durchführenden Arzt frei wählen.

GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

UNTERLAGEN
Nachweis der Identität des Antragstellers oder des Elternteils durch Personalausweis oder Pass 

BEARBEITUNGSZEIT
Aushändigung sofort bei einem gebuchten Termin

Links

Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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das Abkochgebot ist für das gesamte Stadtgebiet Bad Sazuflen aufgehoben (Stand 23.09.2023)

Das Gesundheitsamt hat die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ im gesamten Stadtgebiet jetzt aufgehoben. Die regelmäßigen und umfangreichen Probeentnahmen der letzten Tage bestätigen, dass das Trinkwasser in Bad Salzuflen nun wieder keimfrei ist und damit uneingeschränkt für alle Zwecke des täglichen Gebrauchs geeignet ist.


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