Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage beim Arzt
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenJugendliche dürfen bei Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor vom Arzt untersucht worden sind (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber dar über eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Ist der jugendliche Arbeit nehmer bei einer eventuellen Nachuntersuchung immer noch unter 18 Jahren, muss dem Arbeitgeber erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden.
Sinn und Zweck der Untersuchungen ist zu verhindern, dass Jugendliche mit Arbei ten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.
Der Antrag kann auch durch ein Elternteil gestellt werden. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Die Jugendlichen können den die Untersuchung durchführenden Arzt frei wählen.
GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
UNTERLAGEN
Nachweis der Identität des Antragstellers oder des Elternteils durch Personalausweis oder Pass
BEARBEITUNGSZEIT
Aushändigung sofort bei einem gebuchten Termin