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Park­aus­weis für Be­woh­ner*in­nen be­an­tra­gen

Für Bewohner von besonders belasteten Wohngebieten hat die Stadt Bad Salzuflen Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohnerparkens vorgesehen. Bewohner, die in diesen Straßen amtlich gemeldet und auch tatsächlich wohnhaft sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen, der sie von der Bezahlung der jeweils einzelnen Parkgebühr befreit. Der Bewohnerparkausweis sichert Ihnen keinen speziellen Parkplatz, sondern gestattet Ihnen das Parken auf einem, der in der Zone…

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Lärm­schutz

Das Thema Lärmschutz ist nicht einheitlich geregelt. Vielmehr gibt es für unterschiedliche Lebens- und Arbeitsbereiche jeweils differenzierte rechtliche Vorgaben. Durch § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NrW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d.h. die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. § 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten…

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Ka­tas­ter­aus­kunft be­an­tra­gen

Die Katasterauskunft liefert wichtige Informationen über Grundstücke, wie Lage, Grenzen oder Eigentümerdaten. Sie ist unerlässlich für Bauvorhaben, Grundstücksverkäufe oder rechtliche Angelegenheiten. Im Bürgerservice kann die Katasterauskunft nur in ausgedruckter Form (Format: DIN A4) erteilt werden. Andere Formate oder eine digitale Auskunft erhalten Sie beim Kreis Lippe (siehe weiterführende Links). Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier…

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So­zi­al­pass be­an­tra­gen

Personen mit geringem Einkommen (zum Beispiel Sozialhilfe oder Bürgergeld) haben die Möglichkeit in verschiedenen städtischen Einrichtungen Ermäßigungen zu bekommen. Sie müssen hierfür Ihr Einkommen in der Sozialverwaltung des Fachdienstes Soziales nachweisen. Bei positiver Entscheidung wird ein Sozialpass, sogenannte Grüne Karte, als Berechtigungsnachweis ausgestellt. Der Sozialpass berechtigt auch zum Einkauf bei der Bad Salzufler Tafel. Diese entscheidet allerdings selbst über die Aufnahme…

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Ge­wer­be ab­mel­den

Die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit, die Verlegung des Betriebs in eine andere Stadt oder den Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) der Gewerbemeldestelle anzuzeigen. Gemäß der Gewerbeordnung unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeabmeldungen zwingend vorgeschrieben. Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post, E-Mail oder Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen. Bei…

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Vor­läu­fi­gen Rei­se­pass be­an­tra­gen

Ein vorläufiger Reisepass darf nur im nachgewiesenen Ausnahmefall ausgestellt werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Reiseantritt unmittelbar bevorsteht (z. B. am nächsten Tag). Reicht die Zeit für die Anfertigung eines Expresspasses (ca. 4 - 5 Werktage) aus, so wird immer dieser beantragt. Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist ein Nachweis über die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung eines Dokumentes (z. B. durch Vorlage eines Flugtickets) zwingend…

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Bau­ge­neh­mi­gung be­an­tra­gen

Eine Baugenehmigung wird zum Beispiel benötigt für die Errichtung, die Änderung (z.B. Umbau) und die Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung).

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Wohn­sitz ins Aus­land ab­mel­den

Wer den Hauptwohnsitz in Bad Salzuflen aufgibt und ins Ausland verzieht, ist verpflichtet, sich vor dem Wegzug bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche im Voraus erfolgen. Die Abmeldung kann online oder persönlich erfolgen. Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Für die persönliche Abmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

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Son­der­nut­zung

Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzung liegt vor, sobald Straßen oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr genutzt werden. Folgende Nutzungen sind unter anderem hiervon betroffen: ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN GEWERBLICHER ART Warenauslagen und gewerbliche Spielgeräte, mobile Werbeträger, freistehende Überdachungen (z.B. Sonnenschirme),…

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Kampf­mit­tel­über­prü­fung be­an­tra­gen

Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Auch bei genehmigungsfreien Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.

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