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Die Stadt Bad Salzuflen hat zur Förderung des Klimaschutzes eine Fernwärmesatzung erlassen, die in bestimmten Gebieten einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme vorsieht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Grundstückseigentümer jedoch eine Befreiung von dieser Verpflichtung beantragen.
Eine Befreiung kann gewährt werden, wenn:
bereits eine funktionierende Heizungsanlage vorhanden ist und kein Austausch erforderlich ist. (Stwbs)
besondere Gründe vorliegen, die eine Nutzung der Fernwärme unzumutbar machen.
Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
Begründung für die beantragte Befreiung.
Nachweise über bestehende Heizungsanlagen oder besondere Umstände.
Fernwärmesatzung der Stadt Bad Salzuflen
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Herr Jan Feldmeier
Fachbereich Stadtplanung und Umwelt
Rudolph-Brandes-Allee 14
32105 Bad Salzuflen
Telefon: 05222 952-391
E-Mail: j.feldmeier@bad-salzuflen.de