Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gemäß Fernwärmesatzung

Details

Die Stadt Bad Salzuflen hat zur Förderung des Klimaschutzes eine Fernwärmesatzung erlassen, die in bestimmten Gebieten einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme vorsieht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Grundstückseigentümer jedoch eine Befreiung von dieser Verpflichtung beantragen.

Bevor Sie mit der Antragsstellung beginnen beachten Sie bitte die Hinweise.

Weitere Informationen und FAQs finden Sie zusätzlich auf der Informationsseite zur Fernwärmesatzung als weiterführender Link.

Hinweise

Unter dem Punkt "Downloads" können Sie die Fernwärmesatzung und die kartographische Darstellung der Satzungsgebiete herunterladen.

Bitte prüfen Sie vor der Antragsstellung zunächst, ob für Ihr Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Dieser besteht nur, wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind:

  • Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung und es ist durch eine Straße (Weg, Platz) erschlossen in der sich eine betriebsbereite Fernwärmeleitung (rote Linie) befindet.

  • Sie planen die Errichtung eines Neubaus oder eine grundlegende Änderung/Erneuerung der Heizungsanlage

  • Auf dem Grundstück wird Wärme für Raumheizung, Warmwasser oder sonstige Niedertemperaturzwecke verbraucht

Nur wenn alle der o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für Ihr Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang und Sie können einen Antrag auf Befreiung stellen. Die Voraussetzungen für den Antrag und die erforderlichen Unterlagen finden Sie im folgenden Abschnitt.

Voraussetzungen

Ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist möglich:

1. bei einem auf einem Grundstück befindlichen Gebäude, wenn die Gesamtnennwärmeleistung weniger als 5 kW beträgt oder

2. bei einer emissionsfreien Heizungsanlage (z.B. Solarthermieanlagen, elektrisch betriebene Wärmepumpen, Geothermie) oder

3. bei einer auf Basis erneuerbarer Energiequellen betriebenen Verbrennungsanlage (z.B. Biomasse, insbesondere Holz)

4. bei einer im Einzelfall offenbar nicht beabsichtigende Härte (Härtefallregelung)

Der Befreiungsantrag mit Ausfüllhilfe ist unter dem Punkt "Formulare" als Download verfügbar.

Unterlagen

Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllter Befreiungsantrag

  • entsprechende Nachweise gemäß der Ausfüllhilfe

Rechtsgrundlagen

Fernwärmesatzung der Stadt Bad Salzuflen

aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.