Vaterschaftsanerkennung beurkunden (Standesamt)
Details
Bekommt eine unverheiratete Frau ein Kind, ist eine Anerkennung der Vaterschaft erforderlich, wenn der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Für eine wirksame Anerkennung muss die Kindesmutter zustimmen und es darf keine andere Vaterschaft bestehen. Erst nach der Beurkundung wird der Vater im Geburtenregister eingetragen.
Kosten
Die Beurkundung der Vaterschaft ist gebührenfrei.
Hinweise
Die Beurkundung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann auch vor dem Jugendamt, bei einem Notar oder beim Amtsgericht erfolgen.
Es ist auch eine getrennte Einwilligung der Kindeseltern möglich (z. B. bei unterschiedlichen Wohnsitzen). Der Vater kann beispielsweise die Erklärung bei einem Standesamt abgeben und die Mutter die Zustimmung bei einem anderen Standesamt.
Voraussetzungen
Erklärung des Kindesvaters
Zustimmung der Kindesmutter
Unterlagen
Die für die Vaterschaftsanerkennung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen der Kindeseltern. Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch, digital oder persönlich kontaktieren. Bevorzugen Sie eine persönliche Beratung, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Sie benötigen Sie in jedem Fall:
Einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Nachweis des Familienstands der Kindesmutter (z. B. durch eine erweiterte Meldebescheinigung)
Geburtsurkunde des Kindes, sofern das Kind bereits geboren ist
Mutterpass, sofern das Kind noch nicht geboren ist
Wünschenswert:
Geburtsurkunden der Kindeseltern
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit nach der Einreichung der Dokumente beträgt in der Regel 1-2 Wochen.
Verfahrensablauf
Kontaktieren Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital.
Sie werden durch ein*e der Mitarbeiter*innen beraten, welche Dokumente für die Vaterschaftsanerkennung erforderlich sind.
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
Ein*e der Mitarbeiter*innen prüft die Unterlagen und bereiten die Vaterschaftsanerkennung vor.
Ein*e der Mitarbeiter*innen meldet sich zur Terminvereinbarung bei Ihnen.
Ein*e der Mitarbeiter*innen beurkundet in Ihrer Anwesenheit die Vaterschaftsanerkennung.
Sie erhalten eine beglaubigte Abschrift von der erfolgten Vaterschaftsanerkennung.
Eine beglaubigte Abschrift von der Vaterschaftsanerkennung wird durch ein*e der Mitarbeiter*innen zum (voraussichtlichen) Standesamt des Geburtsortes des Kindes geschickt.
Rechtsgrundlagen
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung richtet sich nach den §§ 1594 ff. des Bürgerlichen Zivilgesetzbuches (BGB) sowie nach § 44 des Personenstandsgesetzes (PStG).