Grundsteuer
Alle Grundstückseigentümer müssen jährlich Grundsteuer an ihre Kommune zahlen. Es handelt sich um eine Objektsteuer. Das heißt, sie bezieht sich auf das Grundstück. Wirtschaftliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen bleiben bei ihrer Festsetzung unberücksichtigt. Die Festsetzung erfolgt in zwei Stufen: 1. Stufe Das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht. Es errechnet für das Grundstück den Einheitswert und den Steuermessbetrag. Die beiden Ergebnisse teilt es dann dem Steuerpflichtigen…