Ich ha­be meh­re­re Ge­bäu­de auf mei­nem Grund­stück, gilt der An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang für al­le Ge­bäu­de auf dem Grund­stück?

Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude, so können für jedes dieser Gebäude die für Grundstücke maßgeblichen Vorschriften dieser Satzung angewendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadt.

aufgrund von Baumaßnahmen bleibt das Standesamt Montag, den 17.03.2025 ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an standesamt@bad-salzuflen.de.

Wir bitten um Verständnis.