Ich ha­be meh­re­re Ge­bäu­de auf mei­nem Grund­stück, gilt der An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang für al­le Ge­bäu­de auf dem Grund­stück?

Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude, so können für jedes dieser Gebäude die für Grundstücke maßgeblichen Vorschriften dieser Satzung angewendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadt.

Aufgrund einer Mitarbeitendenversammlung sind die Dienststellen der Stadtverwaltung am Montag, 12. Oktober 2026, erst ab 11.30 Uhr erreichbar. Dies gilt auch für die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule.

Beim Standesamt und der Sozialberatung in der Britensiedlung entfallen die Sprechzeiten am Vormittag.

Bei akuten Kindeswohlgefährdungen ist das Jugendamt unter (05222) 952 294 erreichbar.