Vergnügungssteuererklärung abgeben

Details

Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören:

  1. Gewerbliche Tanzveranstaltungen

    • Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen

    • Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen).

  2. Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder Gaststätten und anderen Orten

    • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: 4,8 % des Spieleinsatzes.

    • Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit: Fester Betrag je Apparat und Kalendermonat:

      • In Spielhallen: 35 Euro.

      • In Gaststätten und anderen Orten: 25 Euro.

Kosten

Für die Bearbeitung fallen keine Gebühren an.

Hinweise

Bitte reichen Sie Ihre Vergnügungssteueranmeldungen pünktlich ein, um die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu vermeiden.

Fristen

  1. Gewerbliche Tanzveranstaltungen

    • erstmalige Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen.

    • regelmäßigen Veranstaltungen: Abgabe der Vergnügungssteueranmeldung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals

  2. Aufstellung von Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder Gaststätten und anderen Orten

    • erstmalige Anmeldung: schriftliche Anmeldung bis zum 7. Werktag des Folgemonats

    • Abgabe der Vergnügungssteueranmeldung für Spielgeräte in Spielhallen: Abgabe bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Monats

    • Abgabe der Vergnügungsteueranmeldung für Spielgeräte in Gaststätten und anderen Orten: Anmeldung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals

Unterlagen

  1. bei Tanzveranstaltungen: ausgefüllte amtliche Anmeldevordrucke

  2. bei Spielapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit: ausgefüllte amtliche Anmeldevordrucke, Zählwerk-Ausdrucke

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 - 3 Arbeitstage.

Verfahrensablauf

  1. Anmeldung der erstmaligen Durchführung von Tanzveranstaltungen oder Aufstellung von Spielgeräten

  2. Rückantwort des Fachdienst Steuern und Beteiligungen mit weiteren Informationen und der Bitte um fristgerechte Abgabe der Vergnügungssteueranmeldungen

  3. Abgabe der vollständig ausgefüllten Vergnügungssteueranmeldung ggfs. weiterer benötigter Unterlagen (z. B. Zählwerkausdrucke)

  4. Überprüfung Ihrer Vergnügungssteueranmeldung

  5. Erstellung und Versand Ihres Vergnügungssteuerbescheides

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 (Vergnügungssteuersatzung)

Rechtsbehelf

Falls Sie mit dem Vergnügungssteuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die genauen Details finden Sie im Bescheid.