Ih­re Such­an­fra­ge nach "fach­dienst ord­nungs­we­sen" er­gab 212 Er­geb­nis­se

Vorherige Elemente laden
Aufforstungsprojekt der achten Klassen in Kooperation mit Fachdienst Forst der Stadt Bad Salzuflen, © Stadt Bad Salzuflen

Ru­dolph-Bran­des-Gym­na­si­um en­ga­giert sich für den Kli­ma­schutz Rudolph-Brandes-Gymnasium engagiert sich für den Klimaschutz

In einem bedeutenden Schritt für die Umweltbildung hat die Fachschaft Biologie des Rudolph-Brandes-Gymnasium ein nachhaltiges Aufforstungsprojekt in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Forst der Stadt Bad Salzuflen gestartet.

mehr erfahren
© Tim/stock.adobe.com

Aus­kunft aus dem Ge­wer­be­re­gis­ter

Auskunft aus dem Gewerberegister

mehr erfahren

Park­aus­weis für Be­woh­ner*in­nen be­an­tra­gen

Für Bewohner von besonders belasteten Wohngebieten hat die Stadt Bad Salzuflen Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohnerparkens vorgesehen. Bewohner, die in diesen Straßen amtlich gemeldet und auch tatsächlich wohnhaft sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen, der sie von der Bezahlung der jeweils einzelnen Parkgebühr befreit. Der Bewohnerparkausweis sichert Ihnen keinen speziellen Parkplatz, sondern gestattet Ihnen das Parken auf einem, der in der Zone…

Anzeigen
© Tim/stock.adobe.com

Ver­an­stal­tun­gen - Er­laub­nis­se für über­mä­ßi­ge Stra­ßen­be­nut­zung (StVO)

Veranstaltungen - Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzung (StVO)

mehr erfahren

Ord­nungs­recht­li­che An­mel­dung von Hun­den

Haltungsanzeige für einen großen Hund Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter oder ein Gewicht von 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie die Hundehaltung anzeigen. benötigt werden: - Anzeige nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW - Sachkundenachweis - Haftpflichtversicherungsnachweis Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. -…

Anzeigen

Os­ter­feu­er

Allgemeines: Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien – auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden…

Anzeigen
© Tim/stock.adobe.com

Rei­se­ge­wer­be­kar­te

Reisegewerbekarte

mehr erfahren
© Tim/stock.adobe.com

Vor­über­ge­hen­de Ge­stat­tung ei­ner Schank­wirt­schaft

Vorübergehende Gestattung einer Schankwirtschaft

mehr erfahren
Weitere Elemente laden

 

die Geschäftstelle der VHS ist diese Woche krankheitsbedingt geschlossen. Kontaktmöglichkeiten gibt es zu den Geschäftszeiten per Mail (volkshochschule@bad-salzuflen.de) und Telefon (05222 952-941).

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.