Verwarnungsgeld-/Bußgeldverfahren
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Der Fachdienst Ordnungswesen bearbeitet neben dem ruhenden Verkehr auch die Bußgeldverfahren aus dem allgemeinen Ordnungsrecht wie z.B. aus dem Gaststättenrecht, dem Gewerberecht und weiterer Rechtsgebiete.
Bei den Bußgeldverfahren aus allgemeinen Ordnungsrecht wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen, welche Sie in den erhaltenen Schreiben vorfinden.
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr (Überwachung des Parkraumes in Bad Salzuflen)
Die städtischen Überwachungskräfte (Verkehrsüberwachungshelfer*innen) haben die Aufgabe, verbotswidrig parkende Fahrzeuge zu verwarnen. Ohne diese Kontrollen würde in unserer Stadt sowohl der fließende Straßenverkehr ständig behindert oder auch Gehwege nicht mehr für Passanten benutzbar sein. Bei extremen Verstößen - wie zum Beispiel dem unzulässigen Parken in einer Feuerwehrzufahrt - kann ein Fahrzeug sogar abgeschleppt werden.
Hinweis: Die Stadt Bad Salzuflen überwacht nicht den fließenden Verkehr und führt auch keine Geschwindigkeitskontrollen durch.
Diese Aufgabe obliegt dem Kreis Lippe (Informationen) sowie der Kreispolizeibehörde Lippe (Informationen).