Rei­se­ge­wer­be­kar­te

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis gemäß § 55 Gewerbeordnung (Reisegewerbekarte).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkauft oder ankauft, Bestellungen entgegennimmt, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Bitte setzen Sie sich vor Antragsstellung mit dem Fachdienst Tiefbau der Stadt Bad Salzuflen in Verbindung.

GEBÜHREN
Verwaltungsgebühren:

  • für eine unbefristet gültige Reisegewerbekarte: 130,00 Euro bis 260, 00 Euro je nach Prüfungsaufwand 
  • für die Änderung (Erweiterung des Warenkreises) einer unbefristet gültigen Reisegewerbekarte : 65,00 Euro bis 100,00 Euro je nach Prüfungsaufwand
  • für die Ausstellung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte: 15,00 Euro

ZAHLUNGSART

Die Zahlung der Gebühren ist durch Banküberweisung oder Bareinzahlung nach entsprechender Zahlungsaufforderung möglich.

UNTERLAGEN

  • Schriftlicher Antrag. Das entsprechende Formular erhalten Sie in der Gewerbeabteilung oder online siehe unten.

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Nationalpass mit Meldebescheinigung
    Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme von EU-Angehörige: gültige Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

  • Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (Belegart 0). Zu beantragen bei der Bürgerberatung sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde (Belegart 9). Zu beantragen bei der Ordnungsbehörde, Rathaus, Zimmer 6.9 (6.Obergeschoss) für den/die Antragsteller/in, sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist, ansonsten für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) sowie weitere auf die Geschäftsführung Einfluss nehmende Personen (z.B. Gesellschafter)

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Detmold

  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über das Vollstreckungsportal: www.vollstreckungsportal.de
    Falls Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte schriftlich:
    An den
    Direktor des Amtsgerichts Hagen
    als Leiter des Zentralen Vollstreckungsgerichts Nordrhein-Westfalen
    Hagener Straße 145
    58099 Hagen

  • Versicherungsnachweis bei Ausübung unterhaltender Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart
    Mindesthöhe der Versicherungssummen bei den Tätigkeiten:    
    Schaustellergeschäfte, mit denen Personen befördert oder bewegt werden, Schießgeschäften, Schaufahren mit Kraftfahrzeugen, Steilwandbahnen für Personenschäden 1.000.000 Euro und für Sachschäden 150.000 Euro
    Bei den Tätigkeiten:
    Zirkusse, Schaustellungen von gefährlichen Tieren, Reitbetriebe für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 150.000 Euro

BESONDERHEITEN
Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Feilbieten von Imbisswaren, Feilbieten von Speiseeis)

Bei Zubereitung von Speisen außerhalb des Verkaufswagens, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme des Raumes erfolgt durch die Lebensmittelüberwachung des Kreises Lippe. Zusätzlich ist eine Bescheinigung über die Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich

Die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz finden im Gesundheitsamt ausschließlich nach vorheriger Terminanmeldung statt. Online-Terminvergabe für Belehrungen: https://service.kreis-lippe.de/gumax

Bitte setzen Sie sich vor Antragsstellung mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde und dem Gesundheitsamt des Kreises Lippe in Verbindung.

Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach ca. 3 Wochen direkt dem Ordnungsamt zugestellt. Eine Benachrichtigung an den Antragsteller über den Eingang der Unterlagen erfolgt nicht.

BEARBEITUNGSZEIT
3 Wochen bis max. 3 Monate

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Informationsblatt nach Datenschutzgrundverordnung
als PDF

Antrag Reisegewerbekarte
als PDF

Fach­dienst Ord­nungs­we­sen, Ab­tei­lung Ord­nungs- und Ge­wer­be­an­ge­le­gen­hei­ten

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

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