Die Saatkrähe ist nach der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem Bundesnaturschutz als besonders geschützte Art eingestuft. Eine Störung der Brutplätze oder die Entfernung von Nestern ist gesetzlich verboten. Ausnahmen von den Verbotstatbeständen müssen daher vorab von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde auf Antrag genehmigt werden.
Egal ob Fitness, Gesundheit oder sportliche Herausforderung, die Gründe sind zahlreich. Doch immer im Mittelpunkt steht der Mensch und die Freude an Bewegung.