Was be­deu­tet die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung für mich als Pri­vat­ei­gen­tü­mer von Ge­bäu­den oder Woh­nun­gen?

Privateigentümer von Gebäuden oder Wohnungen sind nicht dazu verpflichtet die Heizung in den Immobilien zu tauschen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht aktuell nur vor, dass Heizungen, welche neu in Immobilien, innerhalb eines Neubaugebietes, eingebaut werden, mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.  Im Altbestand gilt dies erst ab 2028.  Reparaturen an älteren Heizungen sind demnach nach wie vor möglich. Bei einem Ausfall der Heizung gibt es bestimmte Übergangsfristen. Genauere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bürgerinnen und Bürger können somit abwarten bis die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, da dies die Entscheidung für eine klimafreundliche Heizmethode voraussichtlich vereinfachen wird.

der Fachdienst Ordnungswesen ist am Freitag, 20. Juni 2025 aufgrund von Umbauarbeiten nicht im Rathaus anwesend.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Ihre Anliegen per E-Mail an ordnungsamt@bad-salzuflen.de zu richten oder sich telefonisch zu melden.

Die telefonische Erreichbarkeit ist zu den üblichen Öffnungszeiten sichergestellt. Ebenso ist die Tagbereitschaft für PsychKG-Einsätze erreichbar.

Der Fachdienst ist ab Montag (23. Juni 2025) wieder zu den üblichen Zeiten erreichbar.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.