Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1875 Er­geb­nis­se

Vorherige Elemente laden

Er­laub­nis zum Be­trei­ben ei­ner Spiel­hal­le be­an­tra­gen

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 S. 1 oder des § 33d Abs. 1 S. 1 dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Begriff der Spielhalle oder des ähnlichen Unternehmens setzt voraus, dass der Betrieb durch die räumliche Abgrenzung und die Art und Anzahl der Unterhaltungsspielgeräte oder der anderen Spiele…

Anzeigen
Weitere Elemente laden