Geburtsurkunde beantragen

Details

Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formaten erhalten:

  • DIN A4

  • DIN A5

  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)

  • Beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil

Kosten

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde

  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde mit gleichem Bearbeitungsgang

  • Gebührenfrei für Urkunden für Rentenzwecke

Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.

Hinweise

Sie haben die Möglichkeit die Urkunde(n) digital oder per Post zu beantragen. Bitte fügen Sie dem Schreiben die erforderlichen Unterlagen bei.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen ab 16 Jahren:

  • Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,

  • Eltern,

  • Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner*in im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG,

  • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person in gerader Linie,

  • Geschwister mit berechtigtem Interesse,

  • andere Personen (z. B. Tanten oder Onkel) können eine Urkunde nur bei glaubhaftem Nachweis eines rechtlichen Interesses beantragen (z. B. Schreiben des Nachlassgerichts).

Unterlagen

Für die Beantragung benötigen Sie:

  • Einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Bei Beantragung oder Abholung durch eine*n Vertreter*in:

  • Schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,

  • einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) der berechtigten Person und

  • einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) des Vertreters/der Vertreterin

Bei Geschwistern:

  • Einen Nachweis des berechtigten Interesses

Für andere Personen oder Institutionen:

  • Einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses (z. B. Schreiben vom Nachlassgericht, Grundbucheintrag etc.)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 1–2 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Beantragen Sie die Urkunde(n) mit den erforderlichen Nachweisen digital oder per Post.

  2. Nach Bearbeitung meldet sich eine*r der Mitarbeiter*innen bei Ihnen zur Vereinbarung eines Abholtermins oder Sie erhalten die gewünschte(n) Urkunde(n) samt Rechnung per Post.

Rechtsgrundlagen

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden richtet sich nach den §§ 62 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG).

Extreme Hitze verursacht Straßenschäden in der Stadt Bad Salzuflen – Einige Bereiche gesperrt

Verwaltung bittet Verkehrsteilnehmende aufgrund möglichen Unfallrisikos um erhöhte Vorsicht

Bad Salzuflen (26. Juni 2026). Achtung auf den Straßen in Bad Salzuflen! Da es rasch heiß wird und die Hitze bereits über mehrere Tage anhält, heizt sich die Fahrbahndecke im gesamten Stadtgebiet immer weiter auf. In der Folge wurden einige Straßenabschnitte gesperrt, da die extremen Witterungsbedingungen zu Schäden an der Straßendecke führen, sodass die Befahrbarkeit eingeschränkt ist bzw. nicht mehr möglich.

Um die Verkehrsteilnehmenden, aber auch deren Fahrzeuge zu schützen, mögliche Unfallrisiken zu minimieren und die Belastungen der geschädigten Straßendecken zu reduzieren, hat die Stadtverwaltung kurzfristig einige Bereiche gesperrt. Entsprechende Umleitungsstrecken werden ausgeschildert und Anliegerinnen sowie Anlieger können bis zu ihren Grundstücken passieren.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet die Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und empfiehlt die Geschwindigkeit anzupassen bzw. gegebenenfalls Schritttempo zu fahren. Sobald die Witterung es wieder zulässt, erfolgt zeitnah die Beseitigung von entstandenen Schäden.