Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1762 Er­geb­nis­se

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Grund­si­che­rung be­an­tra­gen

Voraussetzungen sind: - Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in der Bundesrepublik Deutschland, - die Regelaltersgrenze ist erreicht (Eintritt in die Regelaltersrente) oder - das 18. Lebensjahr ist vollendet und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z. B. Leistungen nach dem SGB II, auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen Sie diese zunächst ausschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist. Neben…

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Asyl­be­wer­ber­leis­tun­gen

Voraussetzungen für den Leistungsbezug: gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, Wohnsitzbeschränkung lautet auf Bad Salzuflen oder im Rahmen des Asylverfahrens ist Bad Salzuflen der Zuweisungsort vorrangige Leistungen sind ausgeschöpft zum Beispiel Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II, Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld, Krankengeld das vorhandene Vermögen ist vor Einsetzen der Hilfe bis auf den jeweils aktuellen Freibetrag aufgebraucht. Die…

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So­zi­al­hil­fe

Wichtige Voraussetzungen: Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in der Bundesrepublik Deutschland, das 18. Lebensjahr wurde bereits vollendet, aus gesundheitlichen Gründen liegt vorübergehende Erwerbsminderung vor, das 65. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet. Sollten vorrangige Ansprüche (zum Beispiel Leistungen nach dem SGB II, auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen diese zunächst ausgeschöpft werden, da die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) eine nachrangige…

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Be­ur­kun­dun­gen

Was kann beurkundet werden? Vaterschaftsanerkennung Erforderlich für nichtehelich geborene Kinder. Zustimmungsbedarf durch die Mutter. Ab dem 3. Monat der Schwangerschaft möglich. Kostenfrei beim Jugendamt oder Standesamt, kostenpflichtig beim Notar. Gemeinsames Vorsprechen von Vater und Mutter empfohlen, aber nicht zwingend. Einzelbeurkundung möglich. Mutterschaftsanerkennung Notwendig, wenn ein Elternteil oder beide die italienische oder vietnamesische…

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Kin­des­un­ter­halt

Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil. Im Unterhaltsrecht sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und den durch Gesetz bestimmten Unterhaltsbeiträgen, siehe auch „Düsseldorfer Tabelle“. Eltern können das Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Junge Erwachsene…

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Schieds­amt

Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen durch.

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Er­zie­hungs­hil­fen

Bei Problemen mit der Erziehung Ihrer Kinder überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, wo das Problem liegt und welche Hilfen in Ihrem Fall geeignet sind. Vieles werden Sie nach Gesprächen mit uns selbst lösen können. Wenn das nicht klappt, informieren wir über weitergehende Hilfsmöglichkeiten. Das Jugendamt unterstützt Familien und junge Menschen durch Hilfen in ihren Familien. Diese Hilfen sind von ihrem Umfang und ihrer Ausgestaltung immer auf den Einzelfall zugeschnitten. Wenn das Familienleben…

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Fa­mi­li­en­hil­fe

Wenn das Familienleben schwierig ist, Sorgen um die Kinder aufkommen, Streit und Zank an der Tagesordnung sind - kurz, wenn die Situation in der Familie sich als so verfahren darstellt, dass man alleine nicht mehr aus dem Dilemma herausfindet, kann man professionelle Hilfe beantragen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich in erster Linie an Familien mit jüngeren Kindern. Neben pädagogischen Fragestellungen stehen die Strukturierung des Alltags und die Versorgung der Kinder im…

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Er­zie­hungs­bei­stand­schaft

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Dabei wird das Kind oder der Jugendliche nicht aus der Familie herausgenommen, vielmehr sind Familie und soziales Umfeld ein wichtiger Bezugs- und Anknüpfungspunkt für die gemeinsame Arbeit. Ziel ist die Förderung der persönlichen Entwicklung bis hin zur Verselbständigung des Kindes oder des Jugendlichen. Der Zusammenhalt in der Familie soll dabei gestärkt werden.

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Heim­er­zie­hung

Wenn Beratung und ambulante Hilfen nicht ausreichen, kann es sinnvoll sein, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder junge Mütter mit Kind für eine begrenzte Zeit in einer geeigneten Einrichtung unterzubringen und dort besonders zu fördern. Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer anderen Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung des Alltagslebens mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.

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