Rat­ten­be­fall mel­den

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückseigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städtischen Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.

GEBÜHREN
keine

UNTERLAGEN
Keine

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Ordnungsbehördengesetz

Fach­dienst Ord­nungs­we­sen, Ab­tei­lung Ord­nungs- und Ge­wer­be­an­ge­le­gen­hei­ten

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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Herr Willie Teichfischer
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