Rattenbefall melden
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenGemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückseigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städtischen Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.
GEBÜHREN
keine
UNTERLAGEN
Keine
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Ordnungsbehördengesetz