Rattenbefall melden

Details

Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückseigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städtischen Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.

Kosten

keine

Unterlagen

Keine

Rechtsgrundlagen

Ordnungsbehördengesetz