Ih­re Such­an­fra­ge nach "fach­dienst ord­nungs­we­sen" er­gab 207 Er­geb­nis­se

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Ster­be­fall­be­ur­kun­dung

Sterbefallbeurkundung

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Mit­wir­kungs­pflicht Zweit­woh­nungsteu­er wahr­neh­men

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen, die im Stadtgebiet genutzt werden. Eine Nebenwohnung ist ein Wohnraum, der nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend bewohnt wird. Die Anmeldung erfolgt zunächst bei der Bürgerberatung als „Nebenwohnung Bad Salzuflen“. Im Anschluss prüft der Fachdienst Steuern und Beteiligungen, ob eine Steuerpflicht besteht. Hierfür erhalten Sie eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer sowie einen Erläuterungsbogen, die ausgefüllt…

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Bord­stein­ab­sen­kung be­an­tra­gen

Bordsteinabsenkung beantragen

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Am­pel­stö­rung

Ampelstörung

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eID-Kar­te be­an­tra­gen

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Ge­burts­ur­kun­de

Geburtsurkunde

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Hei­rats­ur­kun­de

Heiratsurkunde

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Ster­be­ur­kun­de

Sterbeurkunde

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Ver­gnü­gungs­steu­er­er­klä­rung ab­ge­ben

Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören: Gewerbliche Tanzveranstaltungen Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen). Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen…

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Grund­be­sitz­ab­ga­ben

Grundbesitzabgaben

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