Bordsteinabsenkung beantragen

Details

Damit Sie Ihr Grundstück legal und sicher mit einem Fahrzeug befahren können, muss der Bordstein an der Grundstückszufahrt abgesenkt werden. Diese Arbeiten dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Stadt Bad Salzuflen durchgeführt werden.


Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie:

  • eine neue Zufahrt anlegen – auch wenn der Bordstein bereits abgesenkt ist. Geh- und Radwege müssen im Zufahrtsbereich für das regelmäßige Befahren verstärkt werden. Die Arbeiten führt ein beauftragtes Hausmeisterunternehmen der Stadt Bad Salzuflen aus,

  • Ihre Garage, Ihr Carport oder Ihren Stellplatz neu errichten oder verlegen,

  • eine bestehende Zufahrt verbreitern oder baulich verändern möchten.


Im Rahmen der Maßnahme wird:

  • der Bordstein abgesenkt oder angepasst und

  • der angrenzende Gehweg, Radweg oder die Nebenfläche entsprechend umgebaut.

Die Arbeiten werden in der Regel durch die Stadt oder durch ein von der Stadt beauftragtes Fachunternehmen ausgeführt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

Hinweise

  • Wenn Ihre Zufahrt im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entsteht, das eine Baugenehmigung erfordert, ist die Erlaubnis für die Bordsteinabsenkung bereits in der Baugenehmigung enthalten. Ein zusätzlicher Antrag ist dann nicht notwendig.

  • Die Bordsteinabsenkung darf nicht eigenständig hergestellt werden – etwa durch Holzbalken, Stahlrampen oder ähnliche Hilfskonstruktionen.

  • Die Zustimmung zur Herstellung einer Bordsteinabsenkung ersetzt keine weiteren erforderlichen Genehmigungen und begründet auch keine entsprechenden Ansprüche – zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eines Carports.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Sie können den Antrag stellen, wenn Sie

  • Grundstückseigentümer*in sind oder

  • eine schriftliche Vollmacht der Eigentümer*innen besitzen.

Für bauliche Vorhaben (z. B. Garage/Carport) kann zusätzlich eine Baugenehmigung erforderlich sein.

Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein und sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Dazu gehört auch die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung beim Ordnungsamt.

Unterlagen

Zur Antragstellung benötigen Sie in der Regel:

  • ausgefülltes Antragsformular,

  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte und Fotos, aus denen die genaue Lage und Breite der beabsichtigten Zufahrt und den dazugehörigen Absenkern hervorgeht,

  • ggf. Baugenehmigung (bei Neubauten),

  • ggf. Vollmacht der Grundstückseigentümer*innen.

Bearbeitungsdauer

7 Tage

Verfahrensablauf

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es uns mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Mail.

  2. Wir prüfen, ob die Bordsteinabsenkung möglich ist und ob weitere Genehmigungen notwendig sind. Bei Bedarf erfolgt ein Vor-Ort-Termin.

  3. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Nach dessen Erteilung werden die Arbeiten terminiert.

  4. Die Bordsteinabsenkung wird durch die Stadt oder ein beauftragtes Fachunternehmen ausgeführt.

  5. Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme. Haben Sie die Maßnahme selbst in Auftrag gegeben, müssen Sie mit uns einen Termin zur Abnahme vereinbaren.

  6. Anschließend erhalten Sie eine Gebührenrechnung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht