Bord­stein­ab­sen­kung be­an­tra­gen

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Eine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine geplante Zufahrt . Das kann eine Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein. Sie bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen ist dies die Stadt Bad Salzuflen. Sollte dies nicht der Fall sein, zum Beispiel bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen die unten angegebenen Mitarbeiter gerne den zuständigen Ansprechpartner.

In manchen Fällen ist der Bordstein auf ganzer Länge des Straßenzuges bereits abgesenkt. Für neue Zufahrten ist dennoch ein Antrag notwendig, da die vorhandene Geh- und/oder Radwegsbefestigung für eine regelmäßige Überfahrung mit Fahrzeugen nicht ausgelegt ist und diese im Bereich der Zufahrt ertüchtigt werden muss.Die erforderlichen Arbeiten führt ein Hausmeisterunternehmen der Stadt Bad Salzuflen durch.

Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau in der Regel der Genehmigung durch die Bauordnungsbehörde der Stadt Bad Salzuflen bedarf. Dies gilt ebenfalls für neu errichtete nicht überdachte Stellplätze.

GEBÜHREN

  • Verwaltungsgebühren gemäß Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bad Salzuflen
    und
  • Herstellungskosten

UNTERLAGEN

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan

BEARBEITUNGSZEIT
7 Tage

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 18 Strassen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Antrag Bordsteinabsenkung
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Fachdienst Tiefbau, Abteilung Straße, Verkehr und Grün

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

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Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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strassenmeisterei@bad-salzuflen.de

Fach­dienst Tief­bau, Ab­tei­lung Stra­ße, Ver­kehr und Grün

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